Wohnprojekt Dossenweg in Salzburg-Gneis
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Soziales

Baurechts-Wohnungen: Amt skeptisch

Das Wohnungsamt der Stadt Salzburg äußert Bedenken an der zunehmenden Zahl an Baurechts-Wohnungen. Dabei verkauft ein Grundeigentümer den Baugrund nicht, sondern stellt ihn lediglich für einige Jahrzehnte zur Verfügung.

Danach fällt das Grundeigentum samt darauf errichteten Wohnungen wieder zurück an den Eigentümer. Das sei langfristig problematisch, befindet die Amtsleiterin für das Wohnen in der Stadt Salzburg. Wegen der stark steigenden Grundpreise werden Baurechts-Wohnungen immer beliebter. Dabei muss der Baugrund nicht gekauft werden, sondern er wird lediglich für eine gewisse Zeit gegen Zins überlassen.

Üblicherweise gilt ein derartiger Baurechtsvertrag für 99 Jahre. Mittlerweile gibt es aber auch schon Fälle, wo er nur für 60 Jahre abgeschlossen wird. Baurechts-Wohnungen – egal, ob in Miete oder im Eigentum, können günstiger angeboten werden, weswegen auch gemeinnützige Bauträger zunehmend darauf zurückgreifen. Das Land zahlt dafür auch Wohnbauförderung.

„Modell nur vermeintlich günstig“

Dieses Modell habe aber für künftige Wohnungseigentümer auch einige Nachteile, sagt die Leiterin des Wohnservice in der Stadt Salzburg, Dagmar Steiner. „Da hat man zwar einen vermeintlich günstigeren Quadratmeter-Preis, muss aber zusätzlich noch einen Baurechtszins leisten. Das heißt, man zahlt für so eine Wohnung den Quadratmeter-Preis, der ja auch nicht gerade gering ist, zuzüglich Betriebskosten und muss dann noch – wie dies etwa beim Wohnprojekt Berchtesgadener Straße/Dossenweg geplant ist – noch 2,60 Euro pro Monat dem Baurechts-Geber bezahlen.“

Zudem fällt das Wohnungseigentum nach der Baurechtsfrist an den Grundeigentümer zurück. Das betreffe dann zwar nicht mehr den ursprünglichen Wohnungskäufer, aber seine Kinder oder Enkel, gibt die Wohnservice-Leiterin zu bedenken.