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NS-Völkermord verharmlost: Ein Jahr bedingte Haft

Wegen Verharmlosung des Völkermordes der Nationalsozialisten über Medien ist Montag eine Anruferin von ORF-Radio-Salzburg zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schon während Staatsanwalt Marcus Neher die Anklagepunkte „Verharmlosung und Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes“ und „Verhetzung“ vorträgt, brach die Angeklagte in Tränen aus. In der Live-Sendung in ORF Radio Salzburg im vergangenen Oktober hatte sie noch voller Überzeugung gesagt: „Ich muss ehrlich sagen, es sind nach dem Krieg – ich rede mit sehr vielen sehr alten Leuten – es sind die ganzen Geschichtsbücher verbrannt worden. Es ist alles manipuliert worden.“

Einschlägige Hetze, Judenhass als Prozessthemen

Obwohl sich die Pongauerin vor Gericht nun selbst als „dumm und nicht geschichtskundig“ bezeichnet, stellte sie damals weiter fest: „Die Leute weinen, weil alles so geschildert worden ist, was gar nicht stimmt. Wenn ich das vergleiche, was ich im Geschichtsunterricht gelernt habe. Und was die Kinder jetzt lernen. Das ist der Wahnsinn. Das hat mit der Wahrheit gar nichts mehr zu tun.“

Und jetzt wolle man die Geschichte von Straßenschildern auch noch entfernen, so die Pongauerin: „Sie wollen lauter jüdische Namen hintun, die uns eh schon auf Strich und Faden nur aussackeln.“

Beschuldigte argumentiert mit Pandemie

Die 49-Jährige berief sich vor Gericht auf „starke Überarbeitung“ während der Pandemie. Sie wollte nur Behauptungen anderer „nachgeplappert“ haben. Bei einem Schuldspruch wären bis zu zehn Jahre Haftstrafe möglich.

Die Frau meldete sich vergangenen Herbst in der Diskussionssendung „Mittagszeit“ telefonisch zu Wort, als es um die politisch seit langer Zeit heftig diskutierte Umbenennung nationalsozialistischer Straßennamen in der Stadt Salzburg ging.

Bewährungsstrafe für NS-Verharmlosung im Radio

Anderer Hörer zeigte Frau an

Ein anderer Hörer der Diskussionssendung „Mittagszeit“ zeigte die Anruferin an, deren Name bekannt war. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Der Verdächtigen wurden Verharmlosung des NS-Völkermordes in Medien vorgeworfen, zusätzlich auch noch Verhetzung.

Schwurgericht hat entschieden

Das Geschworenengericht sprach Montagmittag die Frau im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte sie zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Da sowohl die Verurteilte als auch der Staatsanwalt das Urteil akzeptierten, ist es bereits rechtskräftig.

Erst kürzlich wurde eine Frau aus der Stadt Salzburg zu 15 Monaten Haft wegen desselben Deliktes verurteilt – in diesem Straffall aber war die Strafe ausgesetzt zur Bewährung. Sie behauptete in Internet-Videos, man habe während des Zweiten Weltkrieges Millionen deutsche Opfer wörtlich „umetikettiert“, um sie als Juden auszugeben, um deren Opferzahl zu steigern.