„Wohnungen“ mit je 25 Quadratmetern ohne Tageslicht,  ohne Frischluft – für 550 Euro Miete wird in Salzburg als „günstige Wohnmöglichkeit für Studenten“ beworben. Tatsächlich wohnen dort  Asylwerber und Empfänger von Mindestsicherung. Die zuständige Stadträtin lässt nun prüfen, ob diese Bedingungen auch zulässig sind.
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Debatte um überteuerte, schimmelige „Wohnungen“

„Wohnungen“ mit je 25 Quadratmetern, ohne Tageslicht, ohne Frischluft – für 550 Euro Miete werden in Salzburg als „günstige Wohnmöglichkeiten für Studenten“ angeboten. Tatsächlich wohnen dort Asylwerber und Empfänger von Mindestsicherung. Die zuständige Stadträtin lässt nun prüfen, ob diese Bedingungen auch legal sind.

Der Besitzer der Wohnungen ist davon überzeugt, dass die Zustände legal sind. Hinter den mit Werbung abgeklebten Schaufenstern der ehemaligen Geschäftslokale im Erdgeschoß des Lichthauses befinden sich rund 25 Wohnungen.

Debatte schwelt seit Jahren

Einer der ausländischen Bewohner hat Gemeinderätin Anna Schiester (Bürgerliste) bereits vor Jahren über die Zustände informiert: „Das war schon im November 2019. Die Wohnung war kniehoch mit Schimmel verseucht. Die Lüftung funktionierte auch nicht. Das hat mich bewogen, in dieser Sache aktiv zu werden."

„Wohnungen“ mit je 25 Quadratmetern ohne Tageslicht,  ohne Frischluft – für 550 Euro Miete wird in Salzburg als „günstige Wohnmöglichkeit für Studenten“ beworben. Tatsächlich wohnen dort  Asylwerber und Empfänger von Mindestsicherung. Die zuständige Stadträtin lässt nun prüfen, ob diese Bedingungen auch zulässig sind.
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Schiester informierte die zuständige Stadträtin Anja Hagenauer (SPÖ). Ein Kontrolleur des Sozialamts stellte daraufhin bei einer Routinekontrolle tatsächlich „untragbare Zustände“ fest.

Auf Nachfrage der Gemeinderätin beim Baurechtsamt hielt die Behörde fest: "Es handelt sich bei den von Ihnen genannten Wohnungen nicht um Wohnungen im Sinne der baurechtlichen Bestimmungen, sondern um baubehördlich bewilligte Wohnräume für Studenten. Hinsichtlich der bautechnischen Anforderung ist das ein Unterschied, der aber nicht zu Lasten der Gesundheit der Bewohner gehen darf.“

Hagenauer: „Ist das überhaupt legal?“

Stadträtin Hagenauer sagt dazu, sie lasse nun erheben, ob es überhaupt möglich ist, dass in ehemaligen Geschäftsräumen solche Wohnungen angeboten werden: „Es hat schon viele Beschwerden gegeben. Das wissen wir. Die Beschwerdeführer hatten bisher keinen Erfolg, weil der Besitzer nie da war. Für eine Klage hat es auch nie gereicht, weil die Bewohner haben wenig Geld. Sollte es legal sein, dass eine fünfköpfige Familie ohne Frischluft und ohne Tageslicht um 20 Euro pro Quadratmeter wohnen muss, dann stimmt etwas mit unseren Gesetzen nicht.“

Dann liege es an den Politikern, solche Missstände zu ändern, so die Politikerin Hagenauer.

Vermieter weist Kritik zurück

Der Besitzer der Wohnungen sagte auf Anfrage des ORF, dass er alle notwendigen behördlichen Genehmigungen habe, um die Wohnungen zu vermieten. Wenn Missstände gemeldet werden, dann würden diese von der Hausverwaltung sofort beseitig.