Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Brutale Überfälle: Haftstrafen für Jugendliche

Hinter Gitter müssen zwei Mitglieder einer Jugendbande in Hallein (Tennengau). Die Täter haben Opfer gezwungen, ihnen die Füße zu küssen. Die zwei Haupttäter wurden zu zwölf bzw. 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Zwei weitere Jugendliche kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Der Syrer und die drei Österreicher hatten jüngere und schwächere Schüler drangsaliert und bedroht. Es sei bei den Übergriffen mehr um Machtdemonstrationen als um Beute gegangen, heißt es laut Gericht. Alle Urteile sind rechtskräftig. Von den beiden Haupttätern muss der eine fünf Monate tatsächlich absitzen, der andere drei Monate. Die beiden weiteren Beschuldigten wurden vom Gericht als „Mitläufer“ eingestuft.

Das erzwungene Küssen von Füßen gilt seit Jahrtausenden als Geste der Unterwerfung. Die vier Verdächtigen sind zwischen 16 und 18 Jahre alt. Laut Ermittlern der Polizei haben sie mehrere Halleiner Jugendliche ausgeraubt und gedemütigt.

Hauptverdächtige saßen in Justizanstalt ein

Die Vier sollen stets ohne Vorwarnung auf Opfer losgegangen sein. Eines soll mit einem Messer bedroht worden sein. Die beiden 16-jährigen Haupttäter wurden damals sogar festgenommen und in die Justizanstalt Salzburg nach Puch (Tennengau) eingeliefert. Sie wurden wegen mehrerer Raubdelikte, Einbruchsdiebstahls, gefährlicher Drohungen, Körperverletzungen und Vergehen nach dem Waffengesetz angezeigt.