Gericht

Haftstrafe nach brutaler Körperverletzung

Das Landesgericht Salzburg hat am Dienstag einen jungen Pinzgauer zu einer Haftstrafe verurteilt. Er hatte den Freund seiner Schwester niedergeschlagen. Dieser ist seither gehörlos. Der Täter ist bereits zweimal wegen Körperverletzung vorbestraft.

Der am Landesgericht Salzburg verurteilte Mann ist 21 Jahre alt. Er muss wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Dauerfolgen zwei Jahre lang hinter Gitter, acht Monate davon tatsächlich.

Nach heftigen Schlägen Schädelbruch erlitten

Der 21-jährige Pinzgauer war am Abend der Tat mit seiner Schwester und deren Freund unterwegs. Das Paar soll gestritten haben, der Angeklagte sei dazwischen gegangen, sagten die Ermittler. Der Freund habe schwere Schläge abbekommen, sei hingefallen, habe einen Schädelbruch erlitten und sei seither auf einem Ohr komplett gehörlos, am anderen teilweise.

Opfer muss trotz Hörimplantat Lippenlesen

Der zuständige Richter konnte am Dienstag nur schriftlich Fragen stellen. Sie wurden getippt und auf eine Leinwand im Gerichtssaal projiziert. Das Opfer trägt bereits ein Cochlea-Implantat auf der Schädeldecke, muss aber zusätzlich Lippenlesen, um sich verständigen zu können. Der junge Mann hofft, wieder als Automechaniker arbeiten zu können, betonte er beim Prozess.

Täter war geständig und entschuldigte sich

Der Täter gestand vor Gericht den Faustschlag, der dazu führte, dass das Opfer bewusstlos am Boden aufschlug, sich den Schädel brach und gehörlos wurde. Auch Geschmack- und Geruchssinn sind beeinträchtigt. Es tue ihm unendlich leid, sagte er, das Opfer sei schließlich sein Freund und der Partner seiner Schwester gewesen.

Richter ordnete auch ein Anti-Gewalttraining an

Zusätzlich zur teilbedingten Haftstrafe muss der Verurteilte wegen wiederholter Zwischenfälle ein Anti-Gewalttraining machen, wie der Richter entschied. Dieses Urteil ist aber nicht rechtskräftig, Verteidigung wie Staatsanwaltschaft überlegen noch, ob sie in Berufung gehen.