Einfahrt Mönchsberggarage
ORF.at/Georg Hummer
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Politik

Garagenausbau: Höchstgericht soll entscheiden

In der Stadt Salzburg plant die Landesumweltanschaft in der Causa der Mönchsberggaragen-Erweiterung vor das Höchstgericht zu ziehen. Sie will mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen die behördliche Bewilligung vorgehen.

Das letzte Wort ist immer noch nicht gesprochen. Erst vor wenigen Wochen hatte das Landesverwaltungsgericht grünes Licht für die Mönchsberggaragen-Erweiterung gegeben, die erste Bauphase sollte ja Ende Juni beginnen. Das geht so nicht, argumentiert die Landesumweltanwaltschaft. Die Auswirkungen auf die sensiblen Landschaftsschutzgebiete – vorallem auf das Gelände am Krauthügel – seien nicht ausreichend geprüft worden, betont Landesumweltanwältin Gishild Schaufler.

Grenzen für „besonders schwerwiegende Eingriffe“

Die Vorschreibung von Ausgleichmaßnahmen reiche in dem Fall nicht aus, das Naturschutzgesetz sieht Grenzen für besonders schwerwiegende Eingriffe vor, so Schaufler: „Unserer Ansicht nach hätte viel mehr geprüft werden müssen, ob die Erweiterung der Mönchsberggarage einem so unmittelbar besonders wichtigen öffentlichen Interesse dient. Das öffentliche Interesse an einem Ausbau der Mönchsberggarage hätte gegen das öffentliche Interesse am durchgehenden Erhalt der Bereiche in den Landschaftsschutzgebieten abgewogen werden müssen.“

Bislang alle Einsprüche gescheitert

Zudem hätten mögliche Alternativlösungen geprüft werden müssen. Auch das sei aber nicht passiert, so Schaufler. Jetzt liegt der Ball also beim Verwaltungsgerichtshof.