Illegale Rodung am Fuß des Rainbergs in Salzburg-Riedenburg
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Chronik

Verfahren gegen „illegale“ Rodungen

Kritik an möglicherweise teils illegalen Rodungen am Fuße des Rainbergs gibt es jetzt von Beamten der Naturschutzabteilung des Salzburger Magistrats. Sie haben ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

Wenn ausgerechnet am Wochenende und am Rand eines Naturschutzgebietes Kettensägen im Einsatz sind, liegt die Frage nahe, ob der Naturschutz zuvor gefragt wurde. Am 19. Februar waren aufmerksamen Radio-Salzburg-Hörern in der Stadt Salzburg am Fuß des Rainbergs Forstarbeiten aufgefallen.

Beamte der Naturschutzabteilung des Magistrats haben nun erhoben, dass hier ein Teil der Rodungen illegal erfolgt sei und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Am Fuße des Rainbergs beim ehemaligen Caveclub an der Leopoldskronstraße hatten Forstarbeiter am 19. Februar insgesamt 29 Bäume gefällt. Einige davon sind vom Eschentriebsterben betroffen und dürfen am Rand dieses Naturschutzgebietes auch gefällt werden.

„Es müssen Bäume nachgepflanzt werden“

Dies betreffe jedoch bei weitem nicht alle Bäume, betont der Büroleiter der ressortzuständigen Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (ÖVP), Alexander Reich. „Leider musste dann festgestellt werden, dass zumindest ein Teil dieser Baumrodungen widerrechtlich erfolgt ist. Es wird jetzt aber ein Wiederherstellungsverfahren geben und für die widerrechtlich gefällten Bäume müssen wieder neue Bäume gepflanzt werden“, sagt Reich.

Illegale Rodung am Fuß des Rainbergs in Salzburg-Riedenburg
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„Es muss auf jeden Fall eine nennenswerte Nachpflanzung sein, und es wird auch genau erhoben, welche Baumart gefällt wurde. Und exakt diese Baumart muss auch wieder gepflanzt werden. Und dann wird auch festgelegt, dass dieser Baum in der Höhe von einem Meter einen Stammumfang von mindestens 30 bis 35 Zentimeter haben muss. Man kann da dann nicht nur einen kleinen Setzling pflanzen“, betont Reich.

Verwaltungsstrafverfahren gegen Grundbesitzer

Außerdem wurde gegen den privaten Grundbesitzer ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Baumschutz-Verordnung der Landeshauptstadt sieht bei illegalen Rodungen Strafen bis zu 14.600 Euro vor.