Gericht

Absonderungsbescheid gefälscht: Geldstrafe

Zwei Pinzgauer sind am Donnerstag am Salzburger Landesgericht wegen Datenfälschung verurteilt worden. Der erste Verurteilte hatte seinen CoV-Absonderungsbescheid auf zwei Freunde und die Schwiegermutter umgeschrieben, der Zweite wollte den Bescheid an den Vater weitergeben.

Die Verurteilung wegen Datenfälschung brachte dem einen eine Geldstrafe von 1.500 Euro, dem anderen eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro ein.

Pinzgauer wollte Ungeimpften zu Genesenstatus verhelfen

Der erste verurteilte Pinzgauer erkrankte vergangenen Sommer an dem Coronavirus. Er schrieb seinen Absonderungsbescheid der BH Zell am See (Pinzgau) auf zwei Freunde und seine Schwiegermutter um. Damit sollten die – offenbar Ungeimpften – als erkrankt gelten, sich schnell freitesten und wieder am öffentlichen Leben teilnehmen können. Aber das sei „Blödsinn und eine dumme Idee“ gewesen, sagt der Pinzgauer beim Prozess am Salzburger Landesgericht am Donnerstag.

Gefälschter Bescheid zum Golfspielen

Der andere Verurteilte aus dem Pinzgau wollte solch einen gefälschten Bescheid an seinen ungeimpften Vater weitergeben, damit der wieder Golfspielen gehen könne, so die Begründung.

Staatsanwalt denkt über härteres Urteil nach

Beide Geldstrafen sind nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt will überlegen, ob die Urteile streng genug sind.