Heinz Schaden im Justizgebäude.
ORF
ORF
Politik

Schadens Rückzahlung fix: 250.000 für Anwaltskosten

Seit Montag ist der Streit zwischen der Stadt Salzburg und ihrem Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) über die Refundierung der Anwaltskosten aus dem SWAP-Prozess zu Ende. Schaden will der Stadt 250.000 Euro zurückzahlen, etwas mehr als 40 Prozent der ursprünglich geforderten Summe.

Die Parteien in der Stadtpolitik haben diesen Kompromiss am Montag einstimmig abgesegnet. Auch der Salzburger Ex-Bürgermeister Schaden stimmte dem zu. 160.000 Euro muss er sofort bezahlen, den Rest in Jahresraten abstottern. Es geht dabei um restliche 90.000 Euro in jährlichen Raten zu je 10.000 Euro – neun Jahre lang.

Diese Abmachung gilt nun als Kompromiss nach jahrelangen Debatten und juristischen Auseinandersetzungen um Schadens Rückzahlungen nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im SWAP-Prozess.

Die 250.000 Euro sind knapp 42 Prozent der ursprünglich von der Stadt geforderten Summe.

„Es tut jedem ein bisschen weh“

Schaden sagte am Montag über den nun fixierten Kompromiss: „Ich möchte meinen Frieden. Dass die Stadt und ich sagen können, das tut jetzt jedem ein bisschen weh das Nachgeben. Aber es ist das Gescheitere.“

Auch Salzburgs Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) ist erleichtert: „Ich bin sehr froh darüber, dass wir nach vielen Jahren die ganze Causa nun endlich abschließen können. Und wir haben eine Lösung mit dem Gemeinderat gefunden, mit der wir einigermaßen abgesichert sind.“

Was bisher geschah

Nach Auftauchen von steuerrechtlichen Fragen gab es seitens der Stadt im Jänner 2022 die Überlegung, den bedingten Vergleich in Höhe von 250.000 Euro zu widerrufen. Zuvor hatte man sich in außergerichtlichen Gesprächen geeinigt, dass Heinz Schaden 230.000 Euro zahlen soll. Der Betrag war aber laut Bürgermeister Preuner wegen dem Steuerproblem nicht mehr zu halten gewesen. Am 10. Februar beschloss schließlich das erweiterte Stadtratskollegium, an dem im September 2021 vor Gericht geschlossenen bedingten Vergleich von 250.000 Euro doch festzuhalten.

Langes Hin und Her

Nach dem Schuldspruch gegen Schaden im so genannten „Swap“-Prozess wegen Untreue im Juli 2017 und der Rechtskraft des Urteils im Oktober 2019 beschloss der Salzburger Gemeinderat im September 2020, die von der Stadt ausgelegten Kosten in der Höhe von 542.000 Euro vom Ex-Bürgermeister zurückzufordern. Die Stadt bot Schaden – wie zwei ebenfalls in der Swap-Causa verurteilten Spitzenbeamten – zunächst einen außergerichtlichen Vergleich an und forderte 260.000 Euro.

Das war dem Langzeitbürgermeister zu viel. Seine Pension sei als Folge der Verurteilung gekürzt worden. Er sei in einem Alter, wo er nicht mehr groß dazuverdienen könne, die Bank gebe ihm auch nicht mehr Berge von Krediten, sagte seine Rechtsanwältin Bettina Knötzl damals zur APA. Nachdem Bemühungen um eine Lösung zunächst zu keinem Ergebnis geführt hatten, kam es dann am 1. September 2021 doch zu einem bedingten Vergleich vor Gericht. Der wurde nun bekräftigt und soll eingehalten werden.