Wird vorhandenes Bauland länger als fünf Jahre nicht genutzt, muss man eine Abgabe an die Gemeinde zahlen. Nur wenige Eigentümer seien von der Landespolitik bisher überhaupt von diesen Plänen informiert worden, sagt Friedrich Holztrattner, Bürgermeister von Bad Vigaun (ÖVP): „Die Bürger wurden bisher gar nicht informiert. Wer zahlt? Wie viel? Wer zahlt nicht?“
Pflichte, Ausnahmen, Hintertüren?
Die Antworten auf solche Fragen hängen von Grundstücksgrößen ab und von der jeweiligen Gemeinde. Auch gibt es Ausnahmen, wenn das Bauland etwa für eigene Kinder aufgehoben wird.
Das Gesetz ist seit 2018 in Kraft, 2023 greift es erstmals, ab 2024 muss gezahlt werden. Das Land Salzburg bereite diese Verfahren nun vor, sagt der für die Raumordnung zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP): „Wir bereiten derzeit eine Datenbank vor, die dann den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird.“
Gemeindeverband bereitet Info-Material vor
Auch der Salzburger Gemeindeverband bereite sich auf die neue Lage vor, sagt dessen Präsident Günther Mitterer, Bürgermeister von St. Johann (ÖVP). So soll es bald Musteranträge und Musterbriefe für die Information von Gemeindebürgern geben.