Gericht

Prozess: NS-Gegenstände zur Schau gestellt

Ein 21-Jähriger muss sich am Donnerstag zum zweiten Mal wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht verantworten. Nach seiner Verurteilung vor zwei Jahren ist er erneut aufgefallen, weil er NS-Gegenstände in seiner Wohnung ausgestellt und Gästen gezeigt hatte.

Der Tennengauer ist erst 21 Jahre alt, scheint aber schon ein unbelehrbarer Anhänger des Nationalsozialismus zu sein. Bereits bei seiner ersten Verurteilung vor knapp zwei Jahren war er laut Salzburger Staatsanwaltschaft „von der Idee des Nationalsozialismus zu 100 Prozent überzeugt“. Weil er Neonazi-Sprüchen in Internet verbreitet, Hilters Geburtstag gefeiert und NS-Devotionalien bestellt hatte, wurde er damals zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteil.

NS-Memorabilien in der Wohnung gesammelt

Am Donnerstag steht der junge Mann erneut vor einem Schwurgericht. Denn laut Anklage habe er in seiner Wohnung etliche NS-Gegenstände vor Besuchern und seinen Mitbewohnern zur Schau gestellt. Zum Beispiel eine große Fahne, einen Ring der SS-Panzerdivision „Totenkopf“, die ursprünglich für den Betrieb und die Bewachung der Konzentrationslager zuständig und später an der Ostfront eingesetzt war, weiters eine Hakenkreuz-Tischfahne und ein Hitlerjugendmesser mit der Aufschrift „Blut und Ehre“.

Bei Schuldspruch drohen bis zu zehn Jahre Haft

Die Anklage lautet auf nationalsozialistische Wiederbetätigung. Das Strafmaß dafür ist hoch. Dem jungen Mann drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Der Tennengauer ist noch dazu ein einschlägig Vorbestrafter, der sogar einen anderen gefragt hat, ob er beim Anschlag auf eine israelitische Kultusgemeinde helfen würde. Auch wegen des Besitzes illegaler Waffen ist er bereits vorbestraft.