Zu Prozessbeginn Mitte Jänner hatte der Mann noch abgestritten, der Mann mit dem Spitznamen „Bizmark“ zu sein. Am Dienstag wurde bekannt, dass er am vermeintlich abhörsicheren Handy seine Adresse genannt hat. Das hatten amerikanische Ermittler mitgehört, die diese Handys weltweit unter Kriminellen verteilt haben.
Somit wäre weiteres Leugnen und hoffen auf Freispruch keine gute Idee gewesen, sagt am Dienstag der Verteidiger des Serben, Franz Essl. „Ohne Geständnis wäre die Gefahr einer Verurteilung zu einer wesentlich längeren Haftstrafe sehr hoch gewesen“, sagte Essl.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die vier Jahre Haft wegen Drogenhandels sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Serbe hat sie zwar akzeptiert, der Staatsanwalt überlegt aber noch, ob er für eine strengere Strafe in Berufung geht. Zusätzlich muss der Verurteilte 115.000 Euro an die Republik zahlen – dies wäre sein Mindestumsatz mit dem Kokain gewesen.
Kryptohandys waren von amerikanischen Ermittlern an die Unterwelt weltweit verteilt worden, um die Täter auszuheben. Doch gleichzeitig machte es die Identifikation des Benutzers nicht ganz einfach. Im Kern ging es dabei um die Frage, wer der Kokain-Großhändler mit Spitznamen „Bizmark“ war, der dabei in der Stadt Salzburg rund 200.000 Euro verdient hat.