Ein Privatzimmervermieter in der Wachau in Niederösterreich bezeichnet seine Unterkunft als „Anti-Homo-Haus“. Auf seiner Internetseite schreibt er offen, keine Homosexuellen beherbergen zu wollen – „Anti-Homo-Haus“: Gesetzeslücke beklagt
„Gott sei Dank sind mir solche Betriebe bei uns im Bundesland nicht bekannt. Und sollte es einen geben, der sich so verhält, dann würden wir aufs Schärfste dagegen vorgehen“, so Veith.
„Lücke im Gesetz muss geschlossen werden“
Rechtlich könne der Mann nicht belangt werden. Das Gleichbehandlungsgesetz greife hier nicht. Bei dem Betrieb handle es sich nicht um ein Hotel, sondern um einen Privatzimmervermieter. „Wäre das ein Mitglied der Österreichischen Hoteliervereinigung würde ich persönlich dafür sorgen, dass er ausgeschlossen wird. Die Lücke im Anti-Diskriminierungsgesetz gehört schnellstens geschlossen“, so Veith. Das Gesetz schütze nämlich nicht vor Diskriminierung in der Privatwirtschaft, kritisierte auch die Homosexuellen-Initiative (HOSI) Salzburg.