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Flugbild: Gerald Lehner
Flugbild: Gerald Lehner
Politik

Bodenspekulation: Bauernkammer für Gesetzreform

Bauernvertreter in den Bezirken würden zu wenig gegen Verkäufe von landwirtschaftlichen Gründen an Großunternehmer und Spekulanten tun, kritisiert die Salzburger SPÖ. Kleinbauern werde der Grundkauf erschwert, Investoren dagegen kaum. Die Gesetze seien müssten geändert und konkreter werden, heißt es aus der Landwirtschaftskammer.

In den Grundverkehrskommissionen werde mit ungleichem Maß gemessen – obwohl in jeder Kommission auch Vertreter der jeweiligen Bezirksbauernkammer sitzen. Das kritisiert Karin Dollinger, Landwirtschaftssprecherin der SPÖ im Salzburger Landtag.

Große begünstigt, Kleine schikaniert?

Die Politikerin verweist auf eine Bäuerin aus Bramberg (Pinzgau), der seit Jahren der Kauf von einem Hektar Grund für ihre Pferdezucht verweigert werde. Die Verkäufe von insgesamt hunderten Hektar Alm- und Landwirtschaftsflächen im Oberpinzgau an eine Wiener Stiftung seien dagegen genehmigt worden, sagt Dollinger: „Ich weiß nicht, wie man das mit Interessensvertretung für Landwirte verbinden kann. Wenn einerseits echte Landwirte diese Flächen in kleinen Dimensionen nicht erwerben können. Und große Flächen gehen an Anwälte, Automobilkonzerne, Bau-Mogule oder Ärzte.“

Kammerpräsident will genauere Gesetze

Dieses Beispiel kenne er nicht im Detail, sagt Präsident Rupert Quehenberger von der Salzburger Landwirtschaftskammer. Auch liege ihm der Rechnungshofbericht zum Grundverkehr im Pinzgau noch nicht vor. Allerdings ist die Kritik an solchen Verkäufen für Quehenberger eine Bestätigung, dass es dringend Änderungen bei den Gesetzen brauche: „Damit würden wir treffsicherer. Es gibt Probleme, weil die Dinge im Gesetz nicht genau definiert sind. Hier nachzuschärfen, das ist eine dringende Forderung der Landwirtschaft.“

Es brauche vor allem eine genauere Abgrenzung, wer Landwirt ist und wer nicht – zum Beispiel über aktuelle Versicherungszeiten in der bäuerlichen Sozialversicherung, sagt der Landwirtschaftskammerpräsident. Zudem müsse ein Grundverkauf auch mit einem verpflichtenden Bewirtschaftungskonzept auf eine gewisse Zeit verknüpft werden.

Quehenberger verteidigt Kommissionen

Die Arbeit der Grundverkehrskommissionen werde schon jetzt überprüft, ergänzt Quehenberger – und zwar, wenn Entscheidungen nach Einsprüchen vor dem Landesverwaltungsgericht landen. Hier werde die Arbeit der Grundverkehrskommissionen in den allermeisten Fällen bestätigt, so der Funktionär.

In diesen Gremien der Bezirke sitzen Vertreter der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, der Bezirksbauernkammer und der jeweiligen Gemeinde (meist der Ortsbauernobmann). In der „großen“ Kommission gibt es dazu noch Vertreter von Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Landarbeiterkammer.