Heinz Schaden Swap OGH Berufung Prozess Gericht Verhandlung
APA/Herbert Pfarrhofer
APA/Herbert Pfarrhofer
Politik

Stadt hält an Vergleich mit Schaden fest

Die Stadt Salzburg will im Streit mit Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) um Anwalts- und Verfahrenskosten im „Swap-Prozess“ an dem – 2021 vor Gericht geschlossenen – Vergleich festhalten. Das hat Donnerstag das erweiterte Stadtratskollegium beschlossen. Schaden muss die ursprünglich verhängten 250.000 Euro zahlen – 20.000 mehr als zuletzt vereinbart.

Außergerichtlich war zunächst von 230.000 die Rede gewesen. Nach Auftauchen von steuerrechtlichen Fragen gab es seitens der Stadt vor rund zwei Wochen die Überlegung, den bedingten Vergleich in Höhe von 250.000 Euro zu widerrufen – die Frist dafür endet am 1. März – und die Frage im Zuge von Neuverhandlungen zu klären. Nun ist aber offenbar der Wille da, bald einen Schlussstrich unter der Causa zu ziehen. Am 21. Februar, wenn der Amtsbericht auf dem Tisch liegt, wird der Stadtsenat beschließen, den bedingten Vergleich vor Gericht in Höhe von 250.000 Euro aufrechtzuerhalten.

Nebenaspekt des Finanzskandals

Der Swap-Prozess war ein Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass es dafür eine Gegenleistung gab.

Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht. Der Vorwurf lautete auf Untreue. Schaden erhielt – als einer von insgesamt sieben Angeklagten – drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Er verbüßte die Strafe mit elektronischer Fußfessel.

„Nachlass nicht zu halten“

Laut Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) seien die 230.000 Euro wegen dem Steuerproblem nicht mehr zu halten gewesen. „Wir gehen auf die 250.000 Euro zurück“, sagte er am Donnerstag zur APA. Für die Gewährung eines Nachlasses würde das Finanzamt eine Steuer verlangen. Die Stadt versucht nun, von der Steuer etwas zurückzubekommen. Derzeit liegt der Stadt aber noch kein Bescheid über die Lohnsteuer vor. „Wir warten auf den Bescheid“, sagt Preuner.

Finanz würde „Vorteil“ verrechnen

Das Finanzamt argumentierte, dass die ursprüngliche Übernahme der Anwalts- und Gutachterkosten ein vermögenswerter Vorteil für Heinz Schaden und deshalb zu versteuern sei. Das Finanzamt könnte etwa 150.000 Euro an Steuern von der Stadt Salzburg fordern, und die müsste die Stadt an Schaden weiterverrechnen.

Schadens Parteifreund Auinger erleichtert

SPÖ-Vizebürgermeister Bernhard Auinger zeigte sich Donnerstag erleichtert. Am Ende habe doch die Vernunft gesiegt, erklärte er: „Im heutigen Kollegium wurde der Vergleich mit Heinz Schaden fixiert.“ Beide Seiten seien nun zu einer tragfähigen Lösung gekommen, so Auinger: „Auch wenn manche im Magistrat Heinz Schaden noch gerne länger leiden gesehen hätten, war das Kollegium dann doch lösungsorientierter und akzeptierte den Vergleichs-Lösungsvorschlag. Das Thema Widerruf des Vergleichs ist somit vom Tisch.“

Schaden will nicht wie Dienstnehmer behandelt werden

Ex-Bürgermeister Schaden wollte sich dazu gegenüber der APA noch nicht äußern. Erst wenn er den Inhalt des Amtsberichtes kenne, könne er eine Stellungnahme abgeben, sagte Schaden. Die Steuerfrage hält er für eine akademische Debatte. Er sei Politiker gewesen, deshalb könne man nicht dasselbe Maß wie bei einem Dienstnehmer anlegen.

Nach dem Schuldspruch gegen Schaden im sogenannten „Swap“-Prozess wegen Untreue im Juli 2017 und der Rechtskraft des Urteils im Oktober 2019 beschloss der Salzburger Gemeinderat im September 2020, die von der Stadt ausgelegten Kosten in der Höhe von 542.000 Euro vom Ex-Bürgermeister zurückzufordern.

Was bisher geschah

Die Stadt bot Schaden – wie zwei ebenfalls in der Swap-Causa verurteilten Spitzenbeamten – zunächst einen außergerichtlichen Vergleich an und wollte 260.000 Euro.

Das war dem Langzeitbürgermeister zu viel. Seine Pension sei als Folge der Verurteilung gekürzt worden. Er sei in einem Alter, wo er nicht mehr groß dazuverdienen könne, die Bank gebe ihm auch nicht mehr Berge von Krediten, sagte seine Rechtsanwältin Bettina Knötzl damals zur APA. Mehr als 200.000 Euro könne Schaden nicht leisten. Nachdem Bemühungen um eine Lösung zunächst zu keinem Ergebnis geführt hatten, kam es dann am 1. September 2021 doch zu einem bedingten Vergleich vor Gericht.

Schaden stellte Bedingungen

Schaden erklärte sich bereit, 250.000 Euro an die Stadt zurückzuzahlen – sollte der Verfassungsgerichtshof in einem damals noch offenen Verfahren in seinem Sinne entscheiden und die mit der Verurteilung einhergehende Pensionskürzung zurücknehmen. Das war dann aber nicht der Fall: Der VfGH lehnte die Beschwerde des Ex-Bürgermeisters ab. Aus der Stadt war heute zu hören, dass man Schaden entgegenkomme und hoffe, dass er statt die 230.000 Euro, die zuletzt im Gespräch waren, noch um 20.000 Euro mehr, also 250.000 Euro aufbringen könne. Für Steuerpflichtige gebe es noch die Möglichkeit, Kosten, z.B. Werbekosten, geltend zu machen.