Mönchsberggarage
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Politik

Wieder Unterschriftenliste gegen Mönchsberggarage

Die mittlerweile vom Aufsichtsrat beschlossene Erweiterung der Mönchsberggarage im Salzburger Stadtzentrum wird von ihren Gegnern nicht widerstandslos hingenommen. Zum vierten Mal sammeln sie Unterschriften, um eine – rechtlich nicht bindende – Bürgerbefragung zu erwirken. Außerdem wird „ziviler Ungehorsam“ angedroht.

Dieser „Unghorsam“ könne beginnen, „sobald die Baumaschinen auffahren“, wurde Dienstag von den Garagengegnern betont.

Drei Unterschriftenaktionen mit 3.700, 4.400 und knapp 3.100 Signaturen seien aus formalen Gründen jedes Mal in der Schublade verschwunden, schreibt die Austria Presse Agentur (APA): „Ohne dass es zu einer Bürgerbefragung gekommen wäre. Dabei reichen 2.000 Unterstützungen zur Einleitung einer Befragung.“

Eine der Revisionen läuft noch

Weil am 20. Jänner der Aufsichtsrat den Ausbau der Garage um 654 neue Stellplätze beschlossen hat, hätten die Garagengegner nun einen vierten Anlauf gestartet. Wobei die Zeit laut APA drängt: Denn der Baubeginn sei für den Sommer 2022 in Aussicht gestellt worden, wenn bis dahin ein letztes juristisches Fragezeichen – eine Revision gegen die Entscheidung, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist – geklärt sei.

Weil eine Befragung innerhalb von drei Monaten nach einer Entscheidung der Hauptwahlbehörde (dass eine Befragung einzuleiten ist) erfolgen müsse, werde man sich bemühen, die Unterschriften bereits im März einzureichen.

Sprecherin kündigt Aktionen an

Widerstand kündigen die Gegner auch für den Baubeginn an. Die Frage, ob es Protest-Camps wie bei der Stadtstraße in Wien geben werde, wollte heute zwar keiner der Initiatoren beantworten, eine Antwort gab es aber doch: „Ziviler Ungehorsam ist Pflicht“, sagte Elke Stolhofer. Die Parkgaragengesellschaft dürfe nicht erwarten, dass man nur zuschauen werde, ergänzte Hadwig Soyoye-Rothschädl.

Die Pläne der Salzburger Parkgaragengesellschaft (60 Prozent Stadt, 40 Prozent Land Salzburg) für die Garagen-Erweiterung auf insgesamt rund 2.000 Stellplätze gehen ins Jahr 2011 zurück. Anfang Jänner 2021 hat das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Ende Mai 2020 erteilte naturschutzrechtliche Bewilligung abgewiesen. Eine Revision hat keine aufschiebende Wirkung mehr. Damit liegen alle Bewilligungen vor. Offen ist nur mehr die UVP-Frage. Die geplanten Kosten liegen inzwischen bei 40 Millionen Euro.