Die Justizanstalt Salzburg in Puch Urstein von außen
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Gericht

Ex-Rektor des Mozarteums: Haft angetreten

Der Ex-Präsident der Musikhochschule München, der 2018 beim Landgericht München wegen sexueller Nötigung einer Sängerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde, sitzt seit Montag in der Justizanstalt Salzburg in Strafhaft. Er war bis Juni 2016 auch Rektor des Mozarteums Salzburg.

„Er hat selbstständig die Haft angetreten“, erklärte der Leiter der Justizanstalt Salzburg, Dietmar Knebel, Montagvormittag auf APA-Anfrage. Der Musikwissenschafter und Pianist ist damit um eine Woche verspätet in die Justizanstalt Salzburg in Puch (Tennengau) gekommen. Er war der Aufforderung des Landesgerichtes zum Haftantritt bis 1. Februar 2022 nicht fristgerecht nachgekommen.

Persönliche Angelegenheiten geklärt

Laut einem Gerichtssprecher beantragte er in der Zwischenzeit, die Haft erst am 7. Februar antreten zu müssen, weil er noch persönliche Angelegenheiten zu klären habe. Sein Salzburger Anwalt Kurt Jelinek betonte in der Vorwoche, dass der Mann selbstverständlich am Montag die Haft antreten werde, was auch geschah.

Unklar ob Haft in einem Gefängnis abgesessen wird

Ob der Ex-Musikhochschulchef die Strafhaft ausschließlich in der Justizanstalt Salzburg absitzt, ist noch nicht geklärt. Bei Haftstrafen über 18 Monaten müsse das Justizministerium entscheiden, wo der Betroffene in Österreich die Strafe zu verbüßen hat, erläuterte der Anstaltsleiter.

Innerhalb der ersten sechs Haftwochen sei eine Klassifizierung durchzuführen. Der Verurteilte könne seine Wünsche äußern, erörtert werde auch eine Behandlungsmethode, falls dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Nachdem die Justizanstalt Salzburg eine Stellungnahme abgegeben hat, obliegt es dem Ministerium, eine Entscheidung zu treffen.

Beschäftigung im Gefängnis

Zunächst muss der Strafhäftling eine Zugangsuntersuchung in der Justizanstalt Salzburg absolvieren. Dabei wird laut Knebel sein Corona-Status überprüft. Auch bei einem negativen Test wird der Musiker fünf Tage im Quarantäne-Bereich der Anstalt untergebracht.

Falls keine Covid-19-Symptome aufgetreten sind, wird er anschließend in dem Trakt für Strafgefangene einen Haftraum beziehen, in dem maximal zwei Personen Platz haben. Morgen, Dienstag, wird der Anstaltsleiter mit dem Verurteilten noch ein Gespräch führen, in dem dieser seine Anliegen mitteilen kann und ob beziehungsweise welcher Beschäftigung er im Gefängnis nachgehen kann.

Mit Aufschiebung der Strafvollstreckung abgeblitzt

Mit seinem Gesuch an den österreichischen Bundespräsidenten auf Aufschiebung der Strafvollstreckung „im Gnadenwege“ ist der Ex-Musikhochschulchef, der eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens anstrebt, kürzlich abgeblitzt. Das Urteil gegen ihn ist im Oktober 2019 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt und damit rechtskräftig geworden.

Zu den Übergriffen auf die Frau war es vor einigen Jahren in München gekommen. Der Beschuldigte führte in den Jahren 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochschule, danach war er bis Juni 2016 Rektor des Mozarteums in Salzburg. Er besitzt neben der deutschen auch die österreichische Staatsangehörigkeit.