„Bauernland in Bauernhand“ lautet eigentlich die Devise, die im Salzburger Grundverkehrsgesetz festgeschrieben ist. Das Gesetz soll verhindern, dass Grünland in die Hände von Investoren gerät. Davon war man im Pinzgau im Vollzug durch die Grundverkehrskommission der Bezirkshauptmannschaft Zell am See aber offenbar meilenweit entfernt, zeigt die Prüfung.
Prüfer: Gebot der Rechtsstaatlichkeit missachtet
Die Grundverkehrskommission Pinzgau habe im geprüften Zeitraum mit ihrem Verwaltungshandeln das Gebot der Rechtsstaatlichkeit weitgehend missachtet, schreiben die Prüfer des Landesrechnungshof – beispielsweise bei der Frage, ob ein potenzieller Grundstückskäufer auch tatsächlich ein Landwirt im Sinne des Gesetzes ist. Die Dokumentation sei mangelhaft, Stellungnahmen der Bezirksbauernkammer seien wenig aussagekräftig und die Sitzungsprotokolle substanzarm, heißt es im Prüfbericht. In mehreren Verfahren sei die Feststellung der Landwirteeigenschaft für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar gewesen.
Zusammenfassend fordert der Landesrechnungshof die Grundverkehrskommission Pinzgau auf, ihr Handeln an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit auszurichten. Zudem erwarten die Prüfer vom Land Salzburg, das die zuständige Aufsichtsbehörde für die Grundverkehrskommission ist, diese künftig auch entsprechend zu überwachen.
SPÖ kritisiert schon länger Chalet-Wildwuchs
Politisch dürfte der Bericht Wasser auf die Mühlen der SPÖ sein, die dem Landesrechnungshof auch den Prüfauftrag erteilte. Die Sozialdemokraten kritisieren ja schon länger den Wildwucher von Chalet-Bauprojekten im Pinzgau.