Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Halleiner wollte Syrer töten: Zwei Jahre Haft

Ein 33-jähriger Halleiner ist am Mittwoch am Salzburger Landesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er hat einen Syrer mit einem Messer bedroht. Angeklagt war der Halleiner wegen Mordversuchs, verurteilt wurde er wegen gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung.

Der 33 Jahre alte, mehrfach vorbestrafte Halleiner drohte am 27. März 2021 dem Syrer. Zunächst pöbelte der zum Tatzeitpunkt arbeitslose Angeklagte den Flüchtling am Schöndorferplatz mitten in der Halleiner Altstadt zur Mittagszeit an. Er warf ihm eine Semmel und eine Bierdose nach und soll sich laut Zeugen beschwert haben, „Ausländer“ würden in Österreich „alles bekommen“, er aber nichts. Beamte der Halleiner Stadtpolizei konnten die Lage vorerst beruhigen. Sie schickten den Mann nach Hause.

Drohungen: „Ausländer“ abstechen, Gurgel durchschneiden

Doch wenig später beobachtete ein Polizist über die Außenkamera der Dienststelle, wie der 33-Jährige beim Eingang der Dienststelle mit einem Messer in die Fassade einstach. „Wir sind raus, haben die Glock gezogen und sind in Schießhaltung gegangen“, schilderte er. Ein Kollege sah die Spitze eines Messers aus der Jackentasche des rabiaten Mannes herausragen. Der Halleiner wurde festgenommen. Ein damals einschreitender Polizist schilderte, dass der Mann wiederholt geschrien habe, er werde „Ausländer“ abstechen und dem Syrer die Gurgel durchschneiden, die Polizisten könnten ihn nicht davon abhalten.

Der Syrer stand nach Angaben des Zeugen zum Zeitpunkt der Festnahme rund 30 Meter von dem Halleiner entfernt. Laut Staatsanwalt wollte der Beschuldigte dem Asylwerber vor dessen Wohnobjekt mit dem 30 Zentimeter langen Fleischmesser mit 17 Zentimeter langer Klinge auflauern und die angekündigte Tat umsetzen. „Ich hatte Angst“, sagte der Flüchtling bei dem Prozess am Mittwoch.

Mordversuchs-Anklage überzeugte Geschworene nicht

Vor Polizisten soll der Angeklagte im März 2021 auch erklärt haben, er habe schon seit fünf Tagen überlegt, den Syrer abzustechen. Deswegen klagte ihn die Staatsanwaltschaft auch wegen Mordversuchs an.

Doch der Beschuldigte sprach bei der Verhandlung am Mittwoch von einer „Affekt-Handlung“. Er sei stark betrunken gewesen und wisse deshalb nur wenig von der Tat. „Ich habe Gedächtnislücken. Ich wollte ihn nicht umbringen, nur in Angst versetzen. Es gab kein Motiv, es gab keinen Streit. Es tut mir leid“, sagte er zur vorsitzenden Richterin des Geschworenengerichts. Zum Tatzeitpunkt hatte der Halleiner 2,02 Promille Alkohol im Blut. Zudem wurde der Konsum von Cannabis und Kokain nachgewiesen. Auch die Geschworenen gingen nicht von einem geplanten Mordversuch aus. Deswegen wurde der Halleiner wegen gefährlicher Drohung und versuchter schwerer Körperverletzung rechtskräftig verurteilt.

Psychiaterin: Psychotherapie „unbedingt erforderlich“

Die Gerichtspsychiaterin stellte fest, dass der Mann zurechnungsfähig gewesen sei. Allerdings leide er an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Eine Psychotherapie sei „unbedingt erforderlich“. Eine Voraussetzung für eine Einweisung in eine Anstalt sah sie nicht. Der Mann sei damals „missgestimmt“ gewesen, weil er zwei Tage zuvor von seinem Arbeitgeber gekündigt worden sei. Die Erinnerungslücken bezeichnete die Sachverständige als Schutzbehauptung.

Ein paar Wochen nach dem Vorfall in der Halleiner Altstadt drohte der Angeklagte in der U-Haft einem Mithäftling in der Justizanstalt Salzburg mit einem Sessel Gewalt an. Der Staatsanwalt lastete ihm deshalb die versuchte schwere Körperverletzung an. Hier zeigte sich der Halleiner geständig.