Landesgericht in der Stadt Salzburg
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Gericht

Ehefrau und Tochter missbraucht: Haftstrafe

Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein 39-jähriger Mann zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, weil er seine Ex-Ehefrau vergewaltigt und geschlagen sowie seine Tochter missbraucht und bedroht haben soll.

Laut Anklage soll der Mann zwischen 2004 und 2019 seine damalige Partnerin vergewaltigt und geschlagen haben. Zudem habe er an seiner Tochter, als sie 14 Jahre alt war, geschlechtliche Handlungen vorgenommen, ihr wie der Ehefrau mit dem Tode gedroht und sie ebenfalls geschlagen.

Urteil nicht rechtkräftig

Angeklagt war der 39-Jährige deshalb wegen Vergewaltigung, fortgesetzter Gewaltausübung, sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung, gefährliche Drohung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Der Beschuldigte war großteils nicht geständig. Das Urteil – drei Jahre unbedingte Haft – ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat das Delikt der fortgesetzten Gewaltausübung nicht angenommen, dafür aber einzelne Körperverletzungen und Nötigungen, wie Gerichtssprecher Peter Egger erläuterte.

Mehrere Zeugen befragt

Bei dem Prozesstermin am Montag wurden einige Zeugen befragt. Der Vater des Serben erklärte, er habe nicht mitbekommen, dass sein Sohn die beiden Angehörigen geschlagen hätte. Eine Sozialarbeiterin, welche die Familie in Salzburg betreute, hatte den Eindruck gewonnen, dass die Beziehung des Angeklagten zu seiner damaligen Frau „nicht so gut“ war, wie sie erzählte. Die Mutter habe die Tochter mit einem Stock geschlagen. Gewalt seitens des Angeklagten sei aber kein Thema gewesen. „Es war zu merken, dass er eine intensivere, enge Beziehung zu der Tochter hatte. Die Mutter war mit der Situation überfordert.“

Laut einem weiteren, den beiden Frauen nahestehenden Zeugen, habe ihm die Tochter erzählt, dass sie von ihrem Vater geschlagen worden sei. Und auch die Mutter habe von gewaltsamen Übergriffen ihres damaligen Ehemannes gegen sie geschildert.