Auf solchen Formularen tragen die Mitarbeiter die erhobenen Daten ein
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Coronavirus

AK kritisiert Behörde wegen fehlender CoV-Bescheide

Fehlende CoV-Absonderungsbescheide haben mittlerweile Konsequenzen auf dem Arbeitsmarkt. Bei der Arbeiterkammer melden sich immer mehr Betroffene, die gekündigt oder in Zwangsurlaub geschickt wurden, weil sie keine Bescheide von der Behörde vorgelegen konnten.

Auch wenn ein positives Testergebnis vorliegt, reicht das vielen Arbeitgebern nicht. Aber einen offiziellen Absonderungsbescheid von der Behörde bekommen Infizierte mittlerweile oft über eine Woche lang nicht.

Infizierte gekündigt oder auf Urlaub geschickt

Mehrere Fälle sind bereits bei der Arbeiterkammer eingelangt, in denen ein fehlender Bescheid zur Kündigung geführt haben soll. Betroffene erzählen auch, sie hätten Urlaub statt der Absonderung nehmen müssen. Für den Präsidenten der Arbeiterkammer, Peter Eder, ist das eine unbefriedigende Situation: „Wir haben mittlerweile seit 22 Monaten Pandemie. Wir haben immer wieder einen Peak gehabt. Da hätten die Behörden vorbereitend agieren müssen. Jetzt liegt das Problem wieder bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern.“

Peter Eder versichert auch, dass die Arbeiterkammer Betroffene unterstützt: „Natürlich vertreten wir diese Kolleginnen und Kollegen vor Gericht.“

Bescheide sollen dank Datensystem schneller kommen

Das Land versucht jetzt mit einem eigenen Datensystem den Prozess zu beschleunigen. Demnach sollen Infizierte selbst auf einer Website ihre Daten eingeben, der Absonderungsbescheid kommt dann per SMS. 3.700 solcher Nachrichten schickte das Land Salzburg allein in den ersten drei Tagen nach der Einführung der Datenbank aus.