Kerzen auf Grab Friedhofslicht im Winter
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Coronavirus

Bestatter: „CoV-Regeln für Begräbnisse lockern“

So wie unser Alltag sind auch Begräbnisse seit zwei Jahren von unterschiedlichen CoV-Regeln geprägt. Das ist für Angehörige und Bestatter eine große Herausforderung. Salzburgs Bestatter fordern nun, dass bei den Regeln für Beerdigungen nachgeschärft wird.

Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen die Familien schnell vieles klären, organisieren und verwalten. Die sich ständig ändernden CoV-Maßnahmenverordnungen haben das in den vergangenen zwei Jahren erschwert – für die Hinterbliebenen und die Bestatter.

„Verständnis der Angehörigen endet irgendwann“

„Es gab so viele Änderungen. Wir hatten alles von den kleinesten Trauerfeiern mit maximal fünf erlaubten Personen aus einem Haushalt, bis jetzt wo wir keine Vorgaben zur Höchstzahl der Teilnehmer haben, dafür aber eine Registrierpflicht. Das ist nicht immer leicht für die Angehörigen, weil das Verständnis mittlerweile erschöpft ist“, sagt Bestatterin Verena Wengler.

Bestatter: „CoV-Regeln für Begräbnisse überdenken“

Nach zwei Jahren der CoV-Pandemie und

In der Zeit der Lockdowns und strengen Kontaktbeschränkungen, vor allem zu Beginn der CoV-Pandemie, sind die Bestatter noch einmal mehr zu Trostspendern geworden: „Diese zwei Jahre waren prägend. Ein Anstieg an Verzweiflung und Angst war deutlich spürbar. Das bemerken wir auch oft an den Trauerreden, die wir vorbereiten. Wenn uns die Familien die Lebensläufe schildern wird klar, dass jeder bis zum Beginn der Pandemie sein Leben normal leben konnte. Das hat dann abrupt geendet“, sagt Alexandra Reich-Dertnig, die Innungsmeisterin der Salzburger Bestatter.

„Oft braucht es einfach eine Umarmung“

Was nach wie vor fehle, sei aber auch der physische Kontakt mit den Angehörigen: „Es ist schwierig, wenn man die Angehörigen nicht angreifen darf. Es ist ein einfacher Händedruck oder eine Umarmung mit der man Kraft geben könnte. Diese körperliche Distanz ist wahnsinnig schwierig. Weil ein Berührung oft viel kraftvoller ist als jedes Wort“, so Reich-Dertnig.

Bestatter dürfen CoV-Verstorbene nicht ankleiden

Gerade bei den strengen Richtlinien von Bestattungen der an oder mit dem Coronavirus Verstorbenen, könnte man jetzt nachschärfen, so die Forderung. Derzeit dürfen Bestatter die Verstorbenen weder im Krankenhaus oder Seniorenheim, noch im Bestattungsunternehmen noch einmal neu ankleiden: „Wir möchten sie aber gerne ankleiden. Die Familien wünschen das auch. Und sie wollen vor allem Abschied nehmen, denn das war auch nicht mehr erlaubt“, so die Innungsmeisterin.

Derzeit 3G und Registrierungspflicht

Bei Begräbnissen gilt momentan die 3G-Regel, die Teilnehmerzahl ist nicht beschränkt, dafür müssen sich die Trauergäste aber registrieren.