Chronik

CoV: Strafen wegen Beschimpfung der Polizei

Gleich drei Gegner von CoV-Maßnahmen haben sich Montag vor einem Strafrichter in Salzburg verantworten müssen, weil sie Polizisten beschimpft und beleidigt haben sollen. Ein 51-jähriger Frühpensionist, der die Polizei einen „korrupten Haufen“ genannt haben soll, wurde wegen übler Nachrede verurteilt.

Der Mann erhielt sechs Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 360 Euro. Zudem erhielten zwei Salzburger u.a. wegen der Äußerung „Fake Nazi Zivilpolizist“ eine Diversion.

Harte Vorwürfe bei Verkehrskontrolle

Der Frühpensionist war bei einer Verkehrskontrolle im März 2021 in Asten (OÖ) verbal in Rage geraten. Die Polizisten überprüften die damals geltende Maskenpflicht, weil sich in dem Wagen vier Insassen befanden. Der Mann warf den zwei Beamten „kriminelle Handlungen“ vor, sprach von „Polizeiwillkür pur“, nannte sie „Schwerverbrecher“ und drohte ihnen mit einer Anzeige. Deshalb wurde er auch wegen gefährlicher Drohung verurteilt.

Amtshandlung und Aussagen mitgefilmt

Der Angeklagte hatte die Amtshandlung in Asten mitgefilmt und das Video auf die Facebook-Seite seiner Partnerin gestellt. Deshalb wurden diese Äußerungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Der Beschuldigte kam am Vormittag nicht zum Prozess, er ließ sich von einem Anwalt vertreten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder der Verteidiger noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab.

Fotos von Polizisten im Web kommentiert

Am Nachmittag fand dann der zweite Prozess am Landesgericht Salzburg in Zusammenhang mit der CoV-Krise statt. Die beiden unbescholtenen Angeklagten, ein 39-jähriger Mann und eine gleichaltrige Frau, zeigten sich tatsachengeständig. Der Salzburger soll am 24. Jänner 2021 beim sogenannten „Corona-Sonntags-Spaziergang“ in der Stadt Salzburg Aufnahmen von Polizisten in Zivilkleidung in einer Internet-Chatgruppe veröffentlicht und sie nicht nur als „Fake Nazi Zivilpolizist“ beleidigt, sondern auch als Clowns verspottet haben.

Diversion mit Probezeit

Die beschuldigte Frau, die Administratorin der Chatgruppe mit 536 Mitgliedern war, soll unter dem Kommentar des Salzburgers und unter einem weiteren beleidigenden Kommentar des unbekannten Inhabers der Gruppe „Smileys“ mit lachendem Gesicht gepostet haben. Die zwei Salzburger wurden wegen Beleidigung und wegen fortdauernder Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems angeklagt. Die Beschuldigten wie auch der Staatsanwalt stimmten der Diversion in Form einer vorläufigen Verfahrenseinstellung mit einer Probezeit von zwei Jahren zu.