Ansicht der Statue „Justitia“ im Justizpalast in Wien (3.7. 2007)
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com
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Coronavirus

Verfassungsrecht: Weiter Kritik an Impfpflicht

Der Salzburger Verfassungsrechtler Benjamin Kneihs hat weiter mehrere Bedenken gegen den Gesetzesentwurf zur geplanten Impfpflicht. Das Ziel des Gesetzes sei völlig unklar definiert. Außerdem sei es problematisch, dass ein Impfstatus vom Gesetzgeber zum Strafdelikt gemacht werde.

Kneihs nennt mehrere Gründe: „Das löst alle mögliche Debatten darüber aus, was daran angeknüpft wird: Arbeitsplatz, Mietvertrag, Versicherung. Die Frage ist, ob das alles gekündigt werden kann, weil der Mensch in einem rechtswidrigen Zustand verharrt. Verschärfend kommt im neuen Gesetzesentwurf hinzu, dass das zum Kontrolldelikt gemacht wird. Das halte ich für willkürlich. Es gibt ja keine Kriterien, wer, wann, wie kontrolliert wird. Ich werde dann auf der Straße angesprochen und dafür bestraft, dass ich bin wie ich bin – nämlich ungeimpft. Das ist nicht direkt gleichheitswidrig, hat aber hat eine diskriminatorische Note.“

„Willkürliches Kontrolldelikt“

Unklar sei auch das Ziel der Impfpflicht. Im Gesetz ist die Rede vom Schutz der öffentlichen Gesundheit, aber was das genau ist und ab wann das Ziel erreicht ist wird nicht definiert.

Klar unzulässig sei, dass die vorgesehene Strafe von 600 Euro im Falle eines Einspruchs beim Verwaltungsgericht höher ausfallen könnte, so Kneihs: „Das ist ganz ungewöhnlich. Das gibt es sonst nirgends. Es ist eine Abweichung vom Verwaltungsstrafgesetz. Solche Abweichungen müssen besonders begründet und unerlässlich sein. Das sehe ich hier nicht. Und es ist eine Erschwerung des Rechtsschutzes, die so unzulässig ist, weil der Verfassungsgerichtshof zurecht sagt, dass die Ergreifung der verfassungsrechtlich vorgesehenen Rechtsschutzinstrumente nicht behindert werden darf.“

„Ob Gesetz hält, das ist unklar“

Eine Prognose, ob das Gesetz in seiner geplanten Form auch vor dem Verfassungsgericht (VfGH) seinen Bestand haben wird, die traut sich Kneihs daher nicht zu.