Kunden zeigen Händler Handy zur 2-G-Kontrolle in Geschäft
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Chronik

Kaum Strafen wegen CoV-Maßnahmen-Verstößen

Seit Inkrafttreten der CoV-Maßnahmen führt die Salzburger Polizei täglich tausende Kontrollen durch. Gestraft wird nur in den seltensten Fällen. Kontrolliert werden die 2G-Regel in Gastronomie, Hotellerie oder Handel und seit neuestem auch die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht im Freien.

Konkret ist von 2.000 bis 5.000 Kontrollen innerhalb von 24 Stunden die Rede. Hinzu kommen 1.000 bis 2.000 Kontrollen im Handel. Kann jemand keinen gültigen Nachweis vorweisen oder trägt keine Maske, bleibt es meist bei einer Verwarnung, sagt der Salzburger Polizeipressesprecher Hans Wolfgruber

Nur Unbelehrbare würden gestraft

„Das Einschreiten der Salzburger Polizei ist dabei nach wie vor primär klärend und bewusstseinsbildend. Erst wenn sich jemand uneinsichtig zeigt oder in der sogenannten strafbaren Handlung verharrt, dann wird das geahndet“, so Wolfgruber. Bei den tausenden Kontrollen kommt es aber nur selten selten zu einer Ahndung. Die Zahl der Strafen pro Tag liege im niedrigen zweistelligen Bereich.

Organmandat oder Anzeige bei Gesundheitsbehörde

Wenn aber gestraft wird, kann das teuer werden. „Einerseits ist da die Möglichkeit mittels Organmandat vorzugehen, das kostet dann 90 Euro. Oder es wird eine Anzeige bei der Gesundheitsbehörde erstattet. Das kostet dann für einen Privaten bis zu 1.450 Euro oder für einen Gewerbetreibenden bis zu 30.000 Euro“, sagt Wolfgruber.

Prinzipiell würden die Kontrollen friktionsfrei laufen. Durchgeführt werden sie im Rahmen des Streifendienstes der Beamten. Hinzu kommen aber auch Schwerpunktkontrollen im Auftrag der Gesundheitsbehörde.