Vor dem Richter zeigte sich der Beschuldigte am Dienstagvormittag nicht geständig. Er habe das Posting nicht geschrieben. Jemand habe seinen Instagram-Zugang gehackt und in seinem Namen die Hassbotschaft veröffentlicht.
Richter glaubte dem Angeklagten nicht
Dass Gericht sah allerdings die Schuld des Halleiners als gegeben an. Das hätten die Ermittlungen der Polizei sowie die Auswertung der Internetdaten eindeutig ergeben. Die Aussagen des Mannes stufte der Richter als Schutzbehauptung ein. Er schenke ihnen keinen Glauben, sagte er am Dienstagvormittag. Er verurteilte den bisher unbescholtenen Arbeiter zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dem Mann drohten bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagsätzen.