Blick auf Obertauern
ORF.at/Christian Öser
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Wirtschaft

Entschädigung Seilbahnen: VfGH macht Weg frei

Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) könnte nun den Weg für Entschädigungen von Seilbahnbetreibern frei machen. Die Seilbahnbetriebe Obertauern (Pongau/Lungau) forderten eine Entschädigung nach der pandemiebedingten Schließung im März 2020.

Die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau hatte die Anträge auf Entschädigung der Seilbahnbetriebe Obertauern abgewiesen, auch das Landesverwaltungsgericht schloss sich dieser Haltung an. Verfassungsrichter sollen diese Entscheidung aufgehoben haben und verwiesen die Angelegenheit zurück an das Gericht, das berichtet die Tageszeitung Standard in ihrer Samstagsausgabe unter Berufung auf eine Entscheidung des Höchstgerichtes, welche diese Woche an die Beschwerdeführer, die Seilbahnen in Obertauern, zugestellt wurde.

Seilbahnen Obertauern erwarten halbe Million Euro

Der Anwalt der Seilbahnen Obertauern, Markus Bitterl, rechnet damit, dass das Verwaltungsgericht eine Entschädigung von mehr als einer halben Million Euro zusprechen wird. Das Erkenntnis könnte laut Standard zufolge auch Auswirkungen für andere Seilbahngesellschaften haben, die ebenso pandemiebedingt die Saison vorzeitig beenden mussten.

Bislang 100 Millionen Euro Förderungen an Seilbahnen

Rund 300 Millionen Euro an Förderungen soll die österreichische Seilbahnwirtschaft laut Salzburger Nachrichten bislang zur Bewältigung der Krise erhalten haben. Rund 100 Millionen Euro gingen davon an die Salzburger Seilbahnwirtschaft. Auf Entschädigungen für das vorzeitige Ende der Saison 2019/20 warten die Seilbahnen allerdings seit dem Frühjahr 2020.

Bisher wären Ansprüche abgelehnt worden, bestätigte Rechtsanwalt Michael Rettenwander gegenüber den Salzburger Nachrichten. Er vertritt mehrere Liftgesellschaften aus dem Pinzgau und dem Bezirk Kitzbühel. „Wir hoffen, dass das nicht verschleppt, sondern schnell ausgezahlt wird“, zitieren die Salzburger Nachrichten Salzburgs Seilbahnsprecher Erich Egger.