Lollipop-Test
AFP
AFP
Coronavrus

CoV-Tests im Kindergarten bleiben freiwillig

Trotz der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante wird es in Salzburgs Kindergärten weiterhin keine verpflichtenden Coronavirus-Tests geben. Ab Montag werden alle Kinder wieder regulär in den Einrichtungen betreut, kündigte Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) an.

Die Coronavirus-Tests im Kindergarten bleiben freiwillig. Insgesamt 180.000 Lutschertests hat das Land gekauft um insgesamt 400.000 Euro. Viele Eltern sind angesichts der steigenden Zahl an Omikron-Fällen ja verunsichert, trotzdem werde es keine Verpflichtung für die Tests geben, sagte Klambauer: „Dies ist eine Entscheidung die die Gesundheitsbehörde trifft. Bisher gibt es keine Empfehlung für eine verpflichtende Testung – weder vom Gesundheitsministerium noch von der Landessanitätsdirektion. Sollte es eine Empfehlung geben, werden wir das natürlich umsetzen.“

Für Testpflicht braucht es Verordnung des Landes

An sie sei man noch nicht mit dieser Frage herangetreten, lässt Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz aufhorchen. Für eine Testpflicht in Kindergärten bräuchte es außerdem eine Verordnung des Landes. Wie gefährlich Omikron für Kinder ist, stehe derzeit noch nicht fest.

Wie sich die neue Virusvariante unter Kindergartenkindern ausbreitet, werde aber jeden Tag sehr genau beobachtet, versicherte Klambauer: „Wir bekommen immer die Information wenn es Fälle in den Kindergärten gibt und werden wirklich mit den Expertinnen und Experten von Tag zu Tag entscheiden wie hier besser vorzugehen ist. Aber die Datenlage ist einfach noch unklar und von daher verstehe ich auch die Verunsicherung bei den Eltern.“

Lutschertests stehen zwei Mal pro Woche zur Verfügung

Kindergärten bzw. Kleinkindbetreuungen wurden jedenfalls mit Antigen-Lutschertests für die kommenden Wochen ausgestattet, mit denen Kinder zwei Mal pro Woche getestet werden können. Klambauer empfiehlt regelmäßiges Testen, damit Infektionsketten frühzeitig unterbrochen und das Infektionsgeschehen eingedämmt werden kann. Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen können den Vorweis eines negativen Tests verlangen. Mit unterschriebener Einwilligungserklärung der Eltern kann in den Kindergärten eine regelmäßige Testung (Über-3-jährige) durchgeführt werden.

Bei einem positiven Testergebnis ist wie bisher die Gesundheitsbehörde über die Telefonnummer 1450 zu informieren und es erfolgt eine PCR-Testung. Im Auftrag der Gesundheitsbehörde werden weiterhin Kinderbetreuungsgruppen für 5 Tage geschlossen, wenn 2 Kinder innerhalb von 5 Tagen positiv PCR getestet werden. Das Infektionsgeschehen ändert sich mit jeder Virusvariante. Die freiwilligen Antigentests werden so lange zur Verfügung gestellt, bis Klarheit herrscht, wie sich Omikron auf die Kinder auswirke, so Klambauer.