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Flugbild: Gerald Lehner
Flugbild: Gerald Lehner
Politik

Kleine Häuser künftig auf Campingplätzen erlaubt

Kleine Häuser ohne Fundament sollen künftig auf Salzburger Campingplätzen erlaubt sein. Das sieht die Novelle des Campinggesetzes vor, das zurzeit in Begutachtung ist. Allerdings gibt es Beschränkungen für diese Hütten, um versteckte Zweitwohnsitze zu verhindern.

Im Campingtourismus ist das Bedürfnis nach Komfort in den letzten Jahren gestiegen. Das zeigt sich auch deutlich am Angebot von Campingzubehör im Handel. Auch „Mobile Homes“ – also kleine Hütten – werden von Campinggästen stärker nachgefragt. In Salzburg sind diese Mobilheime im Gegensatz zu anderen Bundesländern bisher allerdings nicht erlaubt.

Auf maximal einem Drittel der Stellplätze erlaubt

Das will die Landesregierung mit der Gesetzesnovelle jetzt ändern. Konkret soll es künftig erlaubt sein, auf maximal einem Drittel der Stellplätze eines Campingplatzes die kleinen Mobilheim-Hütten aufzustellen, erklärt ÖVP-Tourismussprecher Hans Scharfetter: „Grundsätzlich ist es so, dass Mobile Homes ja dauerhaft auf Campingplätzen aufgestellt werden. Und unsere Überlegung war, dass Campingplätze überwiegend touristisch genutzt werden sollten. Daher die Begrenzung mit rund einem Drittel der Stellplätze.“

Zudem dürfen die kleinen Hütten auch nicht größer als 35 Quadratmeter sein. Gleichzeitig wird in der Novelle des Campinggesetzes festgehalten, dass Stellplätze nicht verkauft werden dürfen – nur ein Bestandsrecht darf eingeräumt werden. So sollen versteckte Zweitwohnsitze verhindert werden.