Chronik

Notruf 133: Ärger um Standort-Peilung

Immer wieder gibt es Missverständnisse um SMS-Nachrichten nach dem Polizei-Notruf. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Anruferinnen und Anrufer, die mit dem Handy die Polizei verständigen, darüber informiert werden, dass ihr Standort gepeilt wurde. Das sorgt oft für Verwirrung.

Bis zu 6.000 Mal pro Monat werden in der Leitzentrale der Salzburger Polizei Telefongespräche entgegengenommen. Kommt der Notruf von einem Mobiltelefon, so weiß die Polizei sofort, von woher. Der Standort des Anrufers ist gepeilt, was dem Handybesitzer mitgeteilt werden muss. Das ist im Telekommunikationsgesetz so geregelt.

Verständigung über Handypeilung
ORF/P. Obermüller

Dies gilt auch, wenn der Notruf irrtümlich oder unabsichtlich gewählt wurde, sagt Polizeisprecher Hans Wolfgruber. „Jeder, der den Polizeinotruf 133 wählt, erhält per SMS eine Verständigung, dass sein Standort festgestellt wurde. Dies passiert, um den betreffenden Personen unverzüglich helfen zu können – entweder durch die Polizei selbst, oder indem diese die Rettung oder die Feuerwehr verständigt.“

Verständigung erfolgt bis zu 48 Stunden nach dem Anruf

„Die Verunsicherung entsteht, weil diese Verständigung bis zu 48 Stunden später erfolgen kann und sich viele dann gar nicht mehr an ihren Anruf erinnern könnten – vor allem, wenn dies versehentlich passiert.“

Es bestehe aber kein Grund zur Verunsicherung, betont Wolfgruber. In der SMS gebe es einen Link, der zur Homepage der Polizei führt, auf der alles erklärt sei. Ein neuerlicher Kontakt zur Polizei sei nicht notwendig, ergänzt Wolfgruber.