Raser auf der Tauernautobahn
Polizei Salzburg
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Chronik

Dreiste Raser gestoppt

Zwei dreiste Raser hat die Salzburger Polizei aus dem Verkehr gezogen. Ein 53-jähriger Deutscher war mit seinem Wagen mit 211 km/h auf der Tauernautobahn (A10) unterwegs, das Auto eines Pongauers wurde in einer 100er-Beschränkung mit 149 km/h gemessen.

Der Deutsche war den Polizisten bei Pfarrwerfen in Richtung Villach aufgefallen. Bei der Nachfahrt stellten die Polizisten eine Höchstgeschwindigkeit von 211 km/h bei erlaubten 130 km/h fest. Der 53-jährige Lenker aus Freilassing konnte kurz darauf angehalten und wurde kontrolliert. Der Lenker gab an, dringend zu einem Termin zu müssen, der jetzt aber hinfällig sei. Der Deutsche führte keinen Führerschein mit. Er wird angezeigt und muss zudem mit einer hohen Geldstrafe und einem Fahrverbot in Österreich rechnen.

Ebenfalls auf der A10 in Fahrtrichtung Salzburg wurde der Wagen eines 31-jährigen Pongauers mit 149 km/h gemessen – erlaubt sind dort maximal 100 km/h. Der 31-jährige Pongauer sagte, er habe geglaubt, dass in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gelten würde. Auch er wird angezeigt.

Raser auf der Tauernautobahn
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Lkw mit Mängeln, Ruhezeiten nicht eingehalten

Bei der Kontrolle eines österreichischen Sattelschleppers auf der A10 bei Golling (Tennengau) stellten die Polizisten mehrere Mängel und Verstöße durch den Lenker fest. Angehalten wurde der Lastwagen, weil das Kennzeichen des Anhängers verschmutzt und somit unleserlich gewesen war.

Hinter der Windschutzscheibe hatte der Mann drei Namensschilder angebracht, welche mittels roten LED´s beleuchtet waren. Dadurch wurde laut Polizei vorschriftswidrig rotes Licht nach vorne ausgestrahlt und andere Fahrzeuglenker irritiert. Auch wurde das Sichtfeld des Lenkers durch diese Schilder und zusätzlich angebrachten Gardinen vor der Windschutzscheibe deutlich verringert.

Sechs Verstöße bei Lenkzeiten

Bei der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten des 44-jährigen österreichischen Lenkers stellten die Beamten insgesamt sechs Verstöße von zu langen Lenkzeiten, bzw. zu geringen täglichen Ruhezeiten und 22 Verstöße infolge falscher Bedingung des digitalen Kontrollgeräts fest.

Sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer werden bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein angezeigt. Weiters muss das Sattelzugfahrzeug zu einer besonderen technischen Überprüfung bei der KFZ-Prüfstelle vorgeführt werden.