Coronavirus

Weiterer Fall von Ivermectin-Gabe gegen CoV

In Salzburg ist ein weiterer Fall eines offenbar schweren Krankheitsverlaufes nach einer Ivermectin-Gabe zur Behandlung einer CoV-Erkrankung bekanntgeworden. Betroffen ist laut „Salzburger Nachrichten“ eine Frau in Salzburg, die nun auf der Intensiv-Station liege.

In der Vorwoche hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen, nachdem ein 87-jähriger Tennengauer gestorben war, dem ein Halleiner Hausarzt zur Behandlung einer CoV-Erkrankung Ivermectin verschrieben haben soll. Ob die Einnahme des Medikaments oder die CoV-Erkrankung für den Tod verantwortlich ist, ist noch unklar. Laut SN dürfte sich nun eine weitere Salzburgerin auf der Intensivstation befinden, die ebenfalls Ivermectin zur Behandlung ihrer CoV-Erkrankung verordnet bekommen haben soll. Weiter Details sind nicht bekannt.

„Keine Vergiftung, aber Erkrankung verschlechtert“

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Elena Haslinger, bestätigte nun auch Ermittlungen gegen eine Ärztin im Pongau, die einem 58-jährigen Steirer Ivermectin verschrieben haben soll. Der Mann lag laut „Kleine Zeitung“ in der Diakonissen-Klinik Schladming auf der Intensivstation, konnte aber inzwischen wieder entlassen werden. Der Mann habe durch die Ivermectin-Einnahme aber keine Vergiftung erlitten, Folgeschäden dürften keine entstanden sein, zitierte die Zeitung den ärztlichen Leiter Karl Wohak. Dennoch hätten sich seine CoV-Symptome unnötig verschlimmert, weil eine Behandlung hinausgezögert worden sei.

Medikament angeblich ohne Rezept verschrieben

Darüber hinaus wird laut Haslinger in einem dritten Fall gegen einen Arzt und einen Apotheker in Salzburg ermittelt: „Hier konnte kein konkretes Opfer ausfindig gemacht werden. Es wurde pauschal der Vorwurf geäußert, dass der Apotheker Ivermectin ohne Rezept aushändige und der Arzt das Medikament gegen CoV verschreibe. Der Kollege hat auch hier ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“

Nicht zur Behandlung von CoV-Erkrankung geeignet

In der Tiermedizin wird Ivermectin zur Behandlung innerer und äußerer Parasiten eingesetzt. Auch beim Menschen ist das rezeptpflichtige Medikament etwa für die Behandlung von Krätzmilben oder Befällen mit parasitären Würmern zugelassen, nicht aber zur Behandlung einer CoV-Erkrankung, heißt es auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).