Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Russin, die im Pinzgau wohnt, hatte im Mai 2019 zwei Katzen von einer Züchterin aus Belarus gekauft. Nach Ankunft der Tiere behauptete die Käuferin laut Strafantrag, dass die Tiere krank und schließlich verstorben seien. Die Samtpfoten leben aber und seien gesund, betont die Staatsanwaltschaft.
Gefälschte Rechnung über Einäscherung
Die Angeklagte habe der Züchterin gefälschte Tierarztrechnungen, Laborbefunde und eine gefälschte Rechnung über die Einäscherung einer Katze geschickt, lautete der Vorwurf. Sie habe damit die Verkäuferin zu einer Entschädigungszahlung zu verleiten versucht. In Wirklichkeit habe die Frau die Katzen weiterverkauft. Anhand der implantierten Mikrochips wurden sie bei ihren neuen Besitzen ausgeforscht.
Verurteilung in Abwesenheit
Im Ermittlungsverfahren machte die Beschuldigte keine Angaben zu den Vorwürfen. Dem Prozess blieb sie unentschuldigt fern. Der Richter verurteilte sie in Abwesenheit. Die Angeklagte hat nun 14 Tage ab Zustellung des Urteils Zeit, Rechtsmittel gegen das Abwesenheitsurteil zu erheben, wie Gerichtssprecher Peter Egger erläuterte.
Die Staatsanwältin ist mit der Bewährungsstrafe einverstanden. Die Höhe der Schadenssumme ist nicht bekannt. Da offenbar Urkunden gefälscht worden waren, wurde ein (versuchter) schwerer Betrug angeklagt.