Ephemerer Tümpel am Krauthügel
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Mönchsberggarage: Naturschutzverfahren für Tümpel

Am Landesverwaltungsgericht wurde am Donnerstag die geplante Erweiterung der Mönchsberggarage in der Landeshauptstadt in einer mehrstündigen Verhandlung fortgesetzt. Dabei ging es um das naturschutzrechtliche Verfahren für die Baustelle auf dem Krauthügel.

Pandemiebedingt fand die Verhandlung per Videoschaltung statt: Dabei trafen mehr als zwei Dutzend Verhandlungsteilnehmer zusammen – darunter die Mönchsberggaragenbetreiber, Vertreter der Landesumweltanwaltschaft, des Naturschutzbundes, der Baubehörde bis zu zahlreichen Gutachtern.

Naturschutzverfahren für Einzeller, Kröten und Vögel

Das Naturschutzverfahren dreht sich um Schutzmaßnahmen für den zeitweilig wasserführenden Tümpel am Krauthügel. Dieses Naturdenkmal „Ephemerer Tümpel“ gilt in der Fachwelt als eines der artenreichsten Vorkommen von Einzellern und soll durch Baustellenverkehr oder verschmutztes Oberflächenwasser nicht geschädigt werden. Außerdem gilt es zahlreiche Amphibien und Reptilien zu schützen, die oberhalb der Baustelle leben und zur Fortpflanzung jedes Jahr vom Mönchsberg zu Tal wandern. Auch über Schutzmaßnahmen für am Mönchsberg gesichtete Uhus muss entschieden werden.

Ephemerer Tümpel am Krauthügel
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Der „ephemere Tümpel“ gilt als eines der artenreichsten Vorkommen von Einzellern und soll durch Baustellenverkehr oder verschmutztes Oberflächenwasser nicht geschädigt werden

Kommt Umweltverträglichkeitsprüfung?

Amphibienzäune, Asthäufen, Ersatzteiche und Wasserversickerung auf der Baustelle sind nur einige der Detailfragen, über die die Richterin nun entscheiden muss. Ob es bei diesem naturschutzrechtlichen Verfahren bleibt oder doch ein großes Umweltverträglichkeitsverfahren durchgeführt werden muss, muss allerdings der Verwaltungsgerichtshof in den kommenden Wochen in Wien noch klären.