Grüner Pass herzeigen
ORF
ORF
Wirtschaft

Handel: 2-G-Kontrolle als Herausforderung für Betriebe

Wenn Betriebe künftig nicht prüfen, ob die Kunden geimpft oder genesen sind, kann das schwerwiegende Folgen haben. Dann müssen auch Covid-Hilfen zurückgezahlt werden, hat die Regierung angekündigt. Auch Händler könnten bei Kontrollen mehr in die Pflicht genommen werden als bisher.

Zutritt für den Handel haben ab 13. Dezember nur Geimpfte und Genesene: Was in Gasthöfen und Hotels schon bisher gilt und von den Betrieben genau zu überprüfen ist, kommt jetzt auch auf die Handelsbetriebe zu. Nur in Lebensmittelgeschäften oder Apotheken gilt die strenge 2-G-Regel nicht, dort reicht es aus, dass Kundinnen und Kunden FFP2-Masken tragen.

WK fordert: „Behörden müssen 2-G-Regel im Handel kontrollieren“

Die Details der neuen Verordnung sind noch nicht bekannt. Salzburgs Wirtschaftskammer-Präsident Peter Buchmüller fordert, dass die Behörden die Kontrollen der 2-G-Regel für Handelsbetriebe durchführen müssen. „Selbstverständlich tragen wir die verstärkten Kontrollen durch die Behörden mit, wir gehen aber davon aus, dass die bisherige Regel der stichprobenartigen Kontrollen fortgeführt wird.“

„Kein Personal für Kontrollen, zu viele Eingänge“

Personell seien die Betriebe dazu oft nicht in der Lage. Außerdem seien die Möglichkeiten der Kontrolle in kleinen Geschäften anders als in Einkaufszentren. Erschwerend komme hinzu, dass auch ungeimpfte Menschen ein Lebensmittelgeschäft im Einkaufszentrum besuchen dürfen – die Fachgeschäfte daneben aber nicht, sagt der Wirtschaftskammerpräsident.