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Wirtschaft

Hotels und Gastro: Mehr erwartet – „zumindest Planungssicherheit“

Salzburgs Tourismusbetriebe hätten auf ein Aufsperren am 12. Dezember gehofft – jetzt müssen Hotels und Gastronomie aber doch länger geschlossen bleiben als der Handel. Mit 17. Dezember öffnen die Tourismusbetriebe – zumindest gebe es nun ein Datum und damit auch Planungssicherheit, heißt es aus der Branche.

Eine Woche vor Weihnachten dürfen Hotels und Restaurants wieder aufsperren. Damit sei das Weihnachtsgeschäft für die Stadtgastronomie allerdings gelaufen, sagt der Salzburger Wirte-Sprecher Ernst Pühringer. „Je nachdem, wie lange diese Verordnung nun andauert, ist auch der Silvesterabend mit 23.00 Uhr beschränkt. Dadurch wird auch das Silvestergeschäft sehr überschaubar sein.“

Sperrstunde um 23.00 Uhr

Länder und Bund einigten sich beim Lockdown-Gipfel am Mittwoch auf eine Sperrstunde um 23.00 Uhr. Die Hotels hoffen jetzt auf eine gute Wintersaison – mit dem 17. Dezember habe man jetzt endlich einen Starttermin und könne planen, sagt Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV):

„Auf der einen Seite ist es eine Sicherheit für die Mitarbeiter, die beinahe schon täglich angerufen haben, wann sie endlich mit der Arbeit beginnen können und wann wir ihnen zusagen können, wann die Wintersaison beginnt. Es ist aber auch eine Sicherheit für unsere Lieferanten – wir müssen einkaufen und brauchen viel Ware für die Feiertage. Wenn das nicht alles eine richtige Vorlaufzeit hat, bekommt man die Produkte nicht. Das Öffnungsdatum ist nun endlich auch eine Sicherheit für unsere Gäste, die wieder bis zum Schluss gewartet haben, ob in Österreich die Wintersaison los geht oder nicht.“

Vor Gipfel: Forderung gleichzeitig mit Handel zu öffnen

Walter Veit, selbst Hotelier in Obertauern (Pongau/Lungau), hatte noch vor dem Treffen zur Entscheidung über die Öffnungsschritte gefordert, dass Hotels und Gastronomiebetriebe gleichzeitig mit dem Handel öffnen müssten. Alles andere sei nicht nachvollziehbar, Hotels seien sichere Orte, das habe man in den vergangenen Monaten bewiesen, so Veit.

2-G, FFP2-Maske und Registrierungspflicht

In Gastronomie und Hotellerie gilt dann ab dem 17. Dezember die 2-G-Regel, zudem müssen Gäste eine FFP2-Maske tragen, außer am Sitzplatz und es gilt die Registrierungspflicht.