Für das Gesundheitsministerium gilt der Nikolaus als Dienstleistung an einem auswärtigen Arbeitsort oder anders formuliert: Kommt der Nikolaus ins Haus, wird das rechtlich gleichgesetzt zum Beispiel mit einem Handwerker-Besuch.
Nikolaus darf nur im Freien auf Besuch kommen
Salzburgs Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn von den Grünen hat dafür ein ausführliches Regelwerk vorgelegt: so müssen Nikolaus-Besuche vorab gebucht werden. Zu Besuch kommen dürfen höchstens drei Personen, zum Beispiel Nikolaus, Krampus und eine weitere Person. Dazu gilt die 3-G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht für alle Beteiligten. Zusätzliche Nachbarn, Freunde oder Verwandte sind nicht erlaubt.
Außerdem sind die Besuche nur im Freien zulässig, aber nicht in geschlossenen Räumen, also auch nicht in Garagen oder Scheunen. In Kindergärten und Schulen wird es heuer keine Nikolausbesuche geben.