Gericht

Gewalt bei Erziehung: Haft auf Bewährung

Von den schweren Vorwürfen gegen eine Tennengauerin, die ihrer Tochter jahrelang körperlich und verbal Gewalt angetan haben soll, ist im Prozess beim Salzburger Landesgericht nur wenig übriggeblieben. Die Beschuldigte wurde Donnerstag zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht konnte nicht mit Sicherheit sagen, ob die belastenden Aussagen der Tochter stimmen. Der Mutter hatten ursprünglich mindestens fünf Jahre Haft gedroht. Maximalstrafe: 15 Jahre.

Die nun verhängten vier Monate auf Bewährung sind schon rechtskräftig. Der ebenfalls angeklagte Vater wurde freigesprochen.

Laut Anklage soll die Frau ihre Tochter seit deren sechsten Lebensjahr Gewalt angetan, sie beschimpft, gezwickt und geschlagen haben. Zudem seien Tochter das Umbringen und schwere Verletzungen angedroht worden.

Mutter verwies auf „Ausnahmezustand“

Einige Drohungen und gelegentliches Zwicken des Mädchens gab die Mutter am Donnerstag zu. Sie sagte allerdings auch, das Kind niemals geschlagen zu haben. Der Tochter so zu drohen, sei absolut falsch, sagte sie, das sehe sie ein. Aber sie sei wegen der Scheidung vom Vater der Kinder in einem Ausnahmezustand und völlig überfordert gewesen.

Urteil wird am Nachmittag erwartet

Dazu komme ihr südländisches Temperament mit türkischen Wurzeln, sagte ihr Verteidiger Kurt Jelinek. Die Anklage sei aber überzogen, die Strafdrohung von mindestens fünf Jahren wegen fortgesetzter Gewaltausübung ebenso, so der Anwalt. Die Mutter dreier Kinder habe zwar Vieles falsch gemacht, liebe aber ihre Kinder trotzdem, so Jelinek.