Gericht

Bordellbetreiber wegen Hinterziehung verurteilt

Am Salzburger Landesgericht sind zwei der drei angeklagten Geschäftsführer schuldig gesprochen worden. Sie müssen 40.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der dritte Angeklagte ist freigesprochen worden.

Im Prozess um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in einem Flachgauer Bordell sind zwei der drei angeklagten Geschäftsführer schuldig gesprochen worden. Aber ihnen konnte Steuerhinterziehung nur in einem Zeitraum von zwei Jahren nachgewiesen werden und nicht wie in der Anklage genannt acht Jahre.
Ein Tatvorsatz über den gesamten genannten Zeitraum sei im Zweifel nicht nachweisbar gewesen, urteilte der Schöffensenat. Sie müssen jeweils 40.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der dritte Angeklagte ist freigesprochen worden.

Die Angeklagten waren nicht geständig

Die drei Angeklagten waren nicht geständig. Sie sollen die Finanz durch verkürzte Umsatzsteuererklärungen um 946.000 Euro und durch verkürzte Umsatzsteuervoranmeldungen um 199.000 Euro geschädigt haben. Am Vormittag hieß es von den drei Angeklagten noch : nicht sie müssten 1,3 Mio. Euro Umsatzsteuer nachzahlen, sondern die Prostituierten, die sich bei ihnen für ihre Dienste einmieten.

500 Euro Miete pro Zimmer

75 Euro pro Person kostet der Eintritt in „Laufhaus“ und FKK-Club – für Schwimmbad, Sauna, Essen, Getränke. Alles Weitere – laut Richter die „ganz körpernahen Dienstleistungen“ – müssen extra bezahlt werden. Und um diese Bezahlung ging es am Mittwoch vor Gericht. Die Anklage sah die Betreibergesellschaft des Bordells als steuerpflichtig an, die Verteidigung hingegen die selbstständig im Haus arbeitenden Prostituierten. An die würden Zimmer für 500 Euro im Monat vermietet. Es gebe aber keine festen Dienstzeiten, keine Anstellungen, keine sonstigen Verpflichtungen, sagten die drei Angeklagten.