Chronik

Stieftochter vielfach vergewaltigt: Zehn Jahre Haft

Ein 51-jähriger Tennengauer ist beim Landesgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er hat seine Stieftochter jahrelang sexuell missbraucht und war vor Gericht geständig. Das heute 19-jährige Opfer ist schwer traumatisiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 51-Jährige verweigerte am Montagvormittag zuerst die Aussage. Dann sagte er doch ein paar Worte und entschuldigte sich für seine Taten: Es tue ihm schrecklich leid, er könne das Geschehene nicht gutmachen. Er wisse nicht, was in ihn gefahren sei und wolle sich aufrichtig entschuldigen, so der Angeklagte.

Jahrelanges Martyrium

Zu den ersten gewaltsamen Übergriffen kam es laut Anklage zwischen November 2014 bis November 2015. Die Zahl der sexuellen Gewalttaten lag in diesem Zeitraum bei zwei bis drei Mal pro Woche. Obwohl die damals Zwölfjährige auch versucht habe, ihn wegzudrücken, soll er von November 2015 bis Juni 2021 immer wieder den Beischlaf und gleichzusetzende Handlungen vorgenommen und dabei auch Fotos und Videos angefertigt haben.

Laut Staatsanwalt habe sich der Mann mit der Tochter seiner Freundin eine „Sexualpartnerin herangezogen“. Das Kind wurde ab dem zwölften Lebensjahr regelrecht trainiert, zu dulden, was der Täter wolle. Das passierte so lange, bis es keine Gewalt mehr gebraucht habe, weil diese sexuellen Übergriffe zum Alltag wurden, so der Staatsanwalt.

Internetfreund ermutigte Opfer zu Anzeige

„Dass die heute 19-Jährige den Mut aufbrachte, zur Polizei zu gehen, ist einem unbekannten schwedischen Internetfreund des Mädchens zu verdanken“, sagt Stefan Rieder vom Opferschutzverband Weißer Ring. Der habe sie ermutigt. Trotzdem sei diese Tat unfassbar: „Das ist für das Opfer ein Horror. Ein einmaliger Übergriff ist für Opfer schon unbeschreiblich schlimm. Aber wenn das über Jahre geht, kommt es zu Persönlichkeitsveränderungen. Das ist einfach nicht zu ertragen und auch ganz schwer zu verarbeiten“, so Rieder.

Er forderte für das erlittene Martyrium ein Teilschmerzensgeld von 40.000 Euro. Das Gericht sprach dem Mädchen 30.000 zu.

Milderes oder strengeres Urteil möglich

Hinzu kommt eine zehnjährige Haftstrafe für mehrere Delikte. Und die Palette der vorgeworfenen Delikte ist lang: Sexueller und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, pornografische Darstellungen Minderjähriger, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anklage und Verteidigung überlegen jeweils eine Berufung gegen die verhängte Strafe.