Im Frühjahr hat es in zahlreichen Betrieben im Bundesland Salzburg solche Sonderimpfaktionen gegeben. Viele Firmen schlossen dafür Verträge mit dem Land Salzburg, beauftragte externe Ärzte und bekamen die Kosten von der Landesregierung zurückerstattet.
Sonderaktionen weiterhin möglich
Rund 200 Betriebe mit etwa 40.000 Mitarbeitern nahmen das Angebot bisher in Anspruch, heißt es von der Wirtschaftskammer. Der rechtliche Rahmen ist weiterhin gegeben – mit dem so genannten Zweckzuschussgesetz. Seine Gültigkeit wurde bis März 2022 verlängert.
Mittlerweile würden solche Sonderaktionen kaum mehr genutzt, heißt es vom Land Salzburg. Betriebsärzte könnten sich mittlerweile relativ einfach den CoV-Impfstoff organisieren. Manche haben selbst eine Impfordination. Oder sie fordern den Stoff bei der Impfdisposition des Landes an.
Große Firmen können auch Impfbus anfordern
Sollte der Betriebsarzt aus irgendeinem Grund nicht impfen, könnten die Firmen eigene Impfteams des Roten Kreuzes auf Kosten der Landesregierung anfordern, heißt es beim Land Salzburg. Auch Impfaktionen in Betrieben mit dem Impfbus seien prinzipiell möglich – allerdings nur bei wirklich großen Firmenstandorten mit vielen Mitarbeitern.