Geht es nach der Bundesregierung, soll die allgemeine Impfpflicht am 1. Februar 2022 in Kraft treten. Bis dahin sind aber noch einige Fragen zu klären. Etwa ab welchem Alter diese gelten solle. Für Minderjährige wäre eine Impfpflicht problematisch, sagt Benjamin Kneihs, Verfassungsjurist an der Universität Salzburg.
Impfpflicht würde wohl länger bleiben
Darüber hinaus erwartet der Rechtswissenschaftler eine Art dauerhafte Impfpflicht. Aufgehoben werden müsste eine solche Pflicht nämlich nur beim Erreichen bestimmter Quoten: „Ich gebe zu bedenken, dass die Impfquote aufrecht erhalten werden muss. Wir werden uns vermutlich daran gewöhnen müssen, dass die Impfungen laufend aufgefrischt werden. Insofern ist es so eine Sache mit der Aufhebung der Impfpflicht. Wenn die Impfquote dauerhaft in der nötigen Höhe erhalten wird, dann wird man sie aufheben müssen“, so Kneihs.
Geldstrafen oder Krankenhaus-Selbstbehalt vorstellbar
Der Rechtswissenschaftler hält außerdem Geldstrafen oder Selbstbehalte für Impfverweigerer bei Krankenhausaufenthalten für möglich. Ein Gesetzesentwurf der Impfpflicht für Gesundheitsberufe sieht etwa Geldstrafen bis zu 3.600 Euro vor. Ob Gleiches für die allgemeine Impfpflicht gelten könnte, ist unklar.