Wolkenstimmung über Salzburger Altstadt
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Wirtschaft

Geöffnete Geschäfte: Nun drohen Anzeigen

Mehr als 30 Salzburger Innenstadt-Geschäftsleute müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Grund: Die Betroffenen haben letzten Sonntag ihre Geschäfte offen gehalten. Sie wollten am letzten Tag vor dem Lockdown noch einmal Umsatz machen.

Beamte der Stadtverwaltung haben am Sonntag ganz gezielt die Sonntagsruhe im Salzburger Zentrum kontrolliert. Das Ergebnis: Genau 35 Verstöße gegen die geltenden Öffnungszeiten sind festgestellt worden, in allen diesen Fällen wird jetzt Anzeige erstattet. Die rechtlichen Konsequenzen sind relativ eindeutig: Den Betroffenen drohen Geldstrafen von gut 1000 Euro. Ob diese Folgen aber auch tatsächlich eintreten werden, das ist noch unklar.

Rechtliche Abklärung steht noch aus

Im Altstadtschutzgebiet der Zonen eins und zwei dürfen Geschäfte nämlich auch am Sonntag offen halten – und zwar im Zeitraum zwischen 10.00 und 18.00 Uhr, und dies höchstens vier Stunden lang. Allerdings nur dann, wenn Sie ein überwiegend touristisches Sortiment anbieten, also zum Beispiel Ansichtskarten – oder gewisse Versorgungsgüter. Auf dieser Basis halten beispielsweise auch einige Supermärkte in der Alstadt an Sonn- und Feiertagen offen.

Magistrat am Zug

Jetzt ist der Magistrat am Zug: die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde wird das weitere Vorgehen mit dem Strafamt abstimmen. Dabei geht es vor allem darum juristisch festzustellen, ob die am Sonntag geöffneten Geschäfte unter die innerstädtische Ausnahmeregelung fallen, oder nicht. Wann diese rechtliche Prüfung abgeschlossen sein wird, steht noch nicht fest.