Gottesdienst in Heimschuh
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RELIGION

Viel schärfere CoV-Regeln bei Gottesdiensten

Nach den katholischen Diözesen Linz und Salzburg, die schon in der vergangenen Woche ihre CoV-Regeln für Gottesdienste verschärft haben, folgen ab Montag alle anderen Diözesen im Bundesgebiet.

Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien müssen FFP2-Masken getragen werden. Zusätzlich muss der Zwei-Meter-Mindestabstand eingehalten werden. Alle, die liturgische Dienste versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen. Deutliche Einschränkungen gibt es auch bei Gesang und Musik.

Diese am Freitag von der Bischofskonferenz beschlossenen Regelungen gelten ebenso wie der bundesweite Lockdown ab kommendem Montag, 22. November.

Konferenz rät zu Verschiebung von Ritualen

Auch bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt ab Montag ausnahmslos die FFP2-Maskenpflicht.

„Diese Feiern sollen jetzt aber so weit wie möglich im Interesse der Mitfeiernden verschoben werden“, erklärt Liturgie-Bischof Anton Leichtfried. Wenn sie dennoch stattfinden, sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Chorgesang ausgesetzt

Der Gemeindegesang während des Gottesdienstes – selbstverständlich nur mit Maske – wird stark reduziert. Der Chorgesang wird ausgesetzt. Zulässig sind lediglich maximal vier Solisten. Gleiches gilt für die Musik im Gottesdienst, wo nur mehr bis zu vier Instrumentalisten sowie die Orgel zugelassen sind. Solisten müssen einen 2G-Nachweis bei der Leitung dokumentieren.

Die Einhaltung des Abstands von mindestens zwei Metern ist erforderlich. Für das Singen ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben. Wenn der Abstand von zwei Metern im Ausnahmefall geringfügig unterschritten wird, müssen auch beim Singen die FFP2-Masken getragen werden.

Die Bischöfe halten – wie bisher – am grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: „Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich.“ Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern: „Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.“