Die Kaufleute hoffen, so noch einen Teil des Weihnachtsumsatzes retten zu können. Dieses Vorhaben könnte aber ein rechtliches Nachspiel haben.
Drohen Geschädigten auch noch Strafen?
Laut Öffnungszeiten-Verordnung der Stadt Salzburg dürfen an Sonn- und Feiertagen nur bestimmte Geschäfte offenhalten. Es geht ausschließlich um Shops, die Lebensmittel, Reiseutensilien, Andenken oder Kunstgegenstände verkaufen. Unter denen, die Sonntag aufsperren wollen, sind beispielsweise auch Modegeschäfte und andere Branchen.