Frau füllt Formular in Lokal aus
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Chronik

3G-Regel am Arbeitsplatz definitiv in Kraft

Mit Montag tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz endgültig in Kraft, nachdem die zweiwöchige Übergangsfrist verstrichen ist. Eine FFP2-Maske zählt somit nicht mehr als Ersatz für einen Nachweis, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.

Beschäftigte und auch Firmeninhaber müssen beim Betreten des Arbeitsortes ab Montag einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen. Sie müssen entweder

  • in den vergangenen neun Monaten voll imunisiert worden sein
  • im Zeitraum der vergangenen 180 Tage, also sechs Monate, genesen sein
  • oder ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen können, und zwar von einem Antigentest der in den vergangenen 24 Stunden durchgeführt wurde oder von einem PCR-Test, der in den vergangenen 72 Stunden vorgenommen wurde.

Bei Verstößen drohen Strafen

Diese Nachweise können von Behörden auch kontrolliert werden. Wird die Regel nicht eingehalten, drohen sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber Strafen.

Eine Ausnahme gibt es einzig für Menschen, die in ihrem Beruf pro Tag nicht mehr als zwei mal 15 Minuten mit anderen Kontakt haben, wobei selbst dieser Kontakt dann nur im Freien stattfinden darf. Dies kann etwa für Lkw-Fahrer zutreffen.

In einigen Bereichen gilt die 2,5G-Regel

Verschärfend gilt in manchen Bereichen die 2,5G-Regel. Dies bedeutet, dass Antigentests nicht mehr gültig sind – der Fall ist dies etwa in der Nachtgastronomie oder in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen.

Verschärfend gilt in Salzburg ab Montag auch noch die FFP2 Maskenpflicht für alle mit Kundenkontakt oder wo der Abstand zu Kollegen unter einem Meter liegt. FFP2 Maske tragen müssen in Salzburg somit etwa Friseure, Kellner und Standbetreiber auf Märkten, und zwar auch im Außenbereich.