Von nun an müssen Mitarbeiter bei Besprechungen durchgehend eine FFP2-Maske tragen, auch die Angebote mit externen Anbietern sind Großteils gestrichen, es gibt nur wenige Ausnahmen.
Auflagen für externe Anbieter
Sprachförderkräfte, unterstützendes Personal zur Assistenz, Pflegehilfe, Aufsichtsbehörden, Gesundheitspersonal und AVOS-Zahngesundheitserzieher*Innen dürfen auch weiterhin die Kinderbetreuungseinrichtung besuchen. Die externen Personen müssen einen 3-G-Nachweis erbringen und während ihres Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen.