Chronik

Haft auf Bewährung gegen Chef von Sozialverein

Der Obmann eines Sozialvereins in Salzburg ist Dienstagabend beim Landesgericht zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden – wegen „grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ und wegen eines Urkundendeliktes

Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde von den Vorwürfen der Untreue und der missbräuchlichen Verwendung von Fördermitteln freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richterin mit heftiger Kritik

Ab dem Jahr 2018 soll der Beschuldigte die Zahlungsfähigkeit des Sozialvereins, der sich auf die Unterstützung von ethnischen Minderheiten konzentriert hatte, grob fahrlässig herbeigeführt haben. „Ihre Buchhaltung war ein Chaos“, stellte die Richterin am ersten Verhandlungstag im Juni fest: „Sie haben als Obmann ‚freestyle‘ an allen kaufmännischen und Vereinsgesetzen vorbeigehandelt.“

Der Mann räumte „Schlampereien“ ein und sagte, sich auf die Buchhaltung verlassen zu haben.

Verteidiger stellt Privatentnahmen in Abrede

Dass er sich an Vereinsgeldern bedient habe, beispielsweise für private Autofahrten, bestritt der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft war von einem Schaden von insgesamt 32.000 Euro ausgegangen. Der Verteidiger stellte in Abrede, dass sein Mandant Vereinsgelder zweckwidrig oder für eigene Zwecke verwendet habe. Bei Privatentnahmen habe es sich etwa um Gelder gehandelt, die der Angeklagte bei der Vereinsgründung aus eigener Initiative vorgestreckt hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Finanzprokuratur keine Erklärung dazu abgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte verzichteten auf Rechtsmittel.