Coronavirus

Geltende CoV-Regeln ab Montag

Ab Montag gilt in Gastronomie, Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie bei Besuchen in Spitälern und Pflegeheimen 2-G. Zutritt haben dann ausschließlich in den letzten neun Monaten vollständig Geimpfte, oder in den letzten sechs Monaten Genesene.

Angesichts einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 1000 wie im Flachgau, seien die neuen Maßnahmen mit den Zutrittsbeschränkungen ab dem 8. November zwingend notwendig, ist der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer von der ÖVP überzeugt: „Diese Maßnahmen sind ein großer Einschnitt aber leider erforderlich.“

Es gilt FFP-2-Maskenpflicht in den Geschäften des täglichen Gebrauches sowie im gesamten Handel, Bibliotheken und Museen. Der Grüne Pass ist künftig nur mehr neun Monate ab dem zweiten Impftermin gültig.

3-G-Regel am Arbeitsplatz bleibt vorerst

Am Arbeitsplatz bleibt die 3-G-Regel weiterhin aufrecht. Neben geimpft und genesen reicht also auch getestet, und hier muss es nicht zwingend ein PCR-Test sein, stellt der Präsident der Salzburger Arbeiterkammer Peter Eder klar: „Man hat von der 2,5-G-Regel die zuerst geplant war, ja wieder Abstand genommen, weil die Struktur und Logistik noch nicht funktioniert.“

Probleme sind etwa am Samstag bei den PCR-Tests über die Internetseite salzburg-gurgelt aufgetreten. Diese ist mehrere Male zusammengebrochen und hat für viele eine PCR-Test-Abwicklung nicht zeitgerecht möglich gemacht. Dies sei einer von mehreren Gründen, warum nun derzeit am Arbeitsplatz die 3-G-Regel weiterhin gilt, so Eder: „Darunter fällt geimpft, genesen oder negativ getestet mit offizieller Bescheinigung.“

2-G-Regel im Wintertourismus

Im Wintertourismus wird die 2-G-Regel gelten – konkret also bei Seilbahnen und Liften. Die Frage der Kontrolle der neuen Bestimmungen scheint geregelt. Der Salzburger Landeshauptmann dazu: „Die Einhaltung der Verordnung wird kontrolliert und zwar durch die Polizei. Der Hochrisikoerlass ist ja vom Tisch. Man braucht Polizeikräfte nicht mehr für Ausfahrtskontrollen aus Bezirken einsetzen und diese Kapazitäten können nun für die Einhaltung der Kontrollen eingesetzt werden.“

Verordnung für Veranstaltungen noch ausständig

Die 2-G-Regel wird ab Montag auch bei Veranstaltungen ab 25 Personen gelten – und zwar egal ob die Sitzplätze zugewiesen sind oder nicht. Die konkrete Verordnung des Gesundheitsministeriums ist noch ausständig.

Impfstraßen in den Bezirken

In den bewährten Impfstraßen des Roten Kreuzes in Zell am See, Mittersill, St. Johann, Bad Hofgastein, St. Michael, Hallein, Salzburg Stadt (Bahnhof) und Eugendorf sind in den kommenden zwei Wochen insgesamt rund 3.000 konkrete Termine frei. Bei Bedarf können noch weitere freigeschalten werden.

Anmeldung unter www.salzburg-impft.at oder telefonisch bei der Gesundheitshotline 1450. „Außerdem werden wir am Dienstag, Donnerstag und Samstag Impfen ohne Terminvereinbarung anbieten und natürlich ist auch der Impfbus weiter wie geplant unterwegs. So haben wir einen guten Mix für alle, die sich anmelden möchten und auch für jene, die einfach vorbei kommen“, so Landesrettungskommandant Anton Holzer. Übersicht aller Möglichkeiten: www.salzburg.gv.at/einfachimpfen.

PCR-Testangebot in Salzburg

Für jene, die noch nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind oder jene, die sich zusätzlich noch testen möchten, gibt es in Salzburg ein kostenloses PCR-Testangebot. Darunter 14 Stationen des Roten Kreuzes in allen Bezirken mit beaufsichtigten PCR-Gurgeltests mit einer Kapazität von rund 75.000 Tests pro Woche. Anmeldungen erfolgen über www.salzburg-testet.at oder telefonisch bei 1450.

Zudem bieten rund 70 Apotheken in ganz Salzburg PCR-Testmöglichkeiten an. Die Anmeldung erfolgt über www.apothekerkammer.at Darüber hinaus gibt es die PCR-Gurgeltests für Zuhause. Alle Infos darüber findet man unter www.sbg-gurgelt.at Alle Infos zu den Testmöglichkeiten sind unter www.salzburg.gv.at/coronatests abrufbar.