Der Lenker machte sich nach dem Crash davon und beging Fahrerflucht. Der einschlägig vorbestrafte, 39-jährige Tennengauer wurde am Donnerstag gegen Abend am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger, schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Beschuldigter konsumierte Alkohol und Suchtgift
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Peter Egger erklärte. Zum Unfall kam es, nachdem der Angeklagte mit seinem Audi laut Strafantrag bei überhöhter Geschwindigkeit ins Schleudern geraten war. Das Opfer erlitt einen mehrfachen Beckenbruch. Der 51-Jährige wurde von herabstürzenden Teilen des Wartehäuschen getroffen.
Der Beschuldigte soll vor der Fahrt nicht nur Alkohol-, sondern auch Suchtgift konsumiert haben. Er gestand ein, zu schnell gefahren zu sein, bestritt aber, vor der Fahrt Drogen genommen zu haben. Der Mann wurde auch wegen Urkundenunterdrückung verurteilt.