Landesgericht in der Stadt Salzburg
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Gericht

Haltestellen-Unfall: Zwei Jahre unbedingte Haft

Ein Alkolenker ist am 26. Juni 2021 in St. Martin am Tennengebirge (Pongau) mit seinem Pkw auf der B166 in eine Bushaltestelle gekracht. Das Wartehaus stürzte ein, ein Einheimischer, der auf den Bus wartete, wurde schwer verletzt.

Der Lenker machte sich nach dem Crash davon und beging Fahrerflucht. Der einschlägig vorbestrafte, 39-jährige Tennengauer wurde am Donnerstag gegen Abend am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger, schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

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Einsatzkräfte räumen die Unfallstelle auf, bei der ein Auto in eine Bushaltestelle gekracht ist.
Polizei Salzburg
Eine lange Bremsspur führte zur zerstörten Bushaltestelle.
Einsatzkräfte räumen die Unfallstelle auf, bei der ein Auto in eine Bushaltestelle gekracht ist.
Polizei Salzburg
Der Lenker krachte in die Bushaltestelle, die dadurch einstürzte.

Beschuldigter konsumierte Alkohol und Suchtgift

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Peter Egger erklärte. Zum Unfall kam es, nachdem der Angeklagte mit seinem Audi laut Strafantrag bei überhöhter Geschwindigkeit ins Schleudern geraten war. Das Opfer erlitt einen mehrfachen Beckenbruch. Der 51-Jährige wurde von herabstürzenden Teilen des Wartehäuschen getroffen.

Der Beschuldigte soll vor der Fahrt nicht nur Alkohol-, sondern auch Suchtgift konsumiert haben. Er gestand ein, zu schnell gefahren zu sein, bestritt aber, vor der Fahrt Drogen genommen zu haben. Der Mann wurde auch wegen Urkundenunterdrückung verurteilt.